Mutmacher

Das können Sie tun

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  • Polizei. Wenn Sie verfolgt oder bedroht werden, sollten Sie sich an die Polizei wenden. Haben Sie eine Person konkret im Verdacht, können Sie die Ermittler bitten, eine sogenannte Gefähr­der­ansprache durch­zuführen. Dann suchen mehrere Polizisten den Verdächtigen auf und fordern ihn auf, mit den Nach­stel­lungen aufzuhören. Die Erfahrung zeigt, dass Gefähr­der­ansprachen bei Stalkern oft wirken.
  • Kontakt­verbot. Bei Belästigung oder nach Über­griffen können Sie eine einst­weilige Verfügung beantragen. Dem Stalker wird dann ein Näherungs- oder Kontakt­verbot auferlegt. Wenden Sie sich an das zuständige Amts­gericht. Auch Anwälte können eine einst­weilige Verfügung erwirken.
  • Dokumentation. Wenn Sie von einem Stalker belästigt werden, dann sollten Sie jeden einzelnen Über­griff genau dokumentieren. Solch ein Tage­buch hilft bei einer Anzeige und vor Gericht.
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