- Preiserhöhung. Wenn Sie nach einer Preiserhöhung Ihres Strom- oder Gasversorgers Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen wollen, handeln Sie schnell. Schicken Sie ein Einschreiben mit Rückschein an den Anbieter und berufen Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht nach § 41 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
- Wechsel. Strom- und Gaspreise steigen seit Jahren, viele Verbraucher zahlen den viel zu teuren Grundtarif. Ein Anbieterwechsel lohnt sich häufig. Seit zehn Jahren können auch Gaskunden problemlos den Anbieter wechseln. Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig Strompreise und Gaspreise und erklärt, wie Sie den richtigen Tarif wählen.
- Kontrolle. Zähler funktionieren nicht immer zuverlässig. Notieren Sie monatlich die Zählerstände. Wenn Sie starke Abweichungen bemerken, kann es daran liegen, dass Ihr Zähler kaputt ist. Informieren Sie sofort den Anbieter.
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- Die Preisbremsen für Strom und Gas sollen die stark gestiegenen Energiepreise abfedern. Was Kunden jetzt wissen müssen.
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- Lange Laufzeit und Kündigungsfrist hindern Verbraucher oft am Anbieterwechsel. Aus bestimmten Verträgen geht es seit März leichter raus, jetzt auch per Kündigungsbutton.
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Leider bleiben bei dieser "Personal Story" Infos die enorme vielen Vorteile für Mitglieder des Vereins unberücksichtigt. So bietet der Bund der Energieverbraucher alleine 24 (!) Musterbriefe an - mit dem wir u.a. unseren Vermieter zum Wechsel des zu teuren Gaslieferanten bewegten und eine für uns bessere Heizkostenabrechnung erreichten. Insgesamt sparten wir so jährlich über 400 € ein. Meine Schwiegereltern kamen dank des Vereins aus ihrem langlaufenden teuren Flüssiggas-Vertrags, was ihnen seitdem über 5.000 € ersparte. Zudem verleiht der Verein alleine 9 unterschiedliche Gerätearten, u.a. Wärmebildkamera, Strommesser, Luxmeter, Radometer etc. Hinzu kommt Rechtsberatung, Vertragsanalysen etc. Kurzum: Man hat sehr viele Vorteile, siehe Übersicht: www.energieverbraucher.de/de/hilfe__131/
Im Erdgas- und Flüssiggas-Markt erreichte der Verein u.a. wegweisende Veränderungen, die Verbraucher in den letzten 30 Jahren über 10 Milliarden € einsparen!
Auch mich vertritt dieser Verband in keiner Weise. Die Subventionen für das EEG, welche in erster Linie Eigenheimbesitzern und Windmühlenbetreibern zugute kommen, nähern sich der Grenze von 30 Mrd. Euro pro Jahr. Nicht eingerechnet sind die enormen Investitionskosten zum Ausbau der Netzer, weil der "Wackelstrom" immer Vorrang im Netz hat. Diese Investitionen erhöhen das Netzentgelte und kommen zum EEG noch dazu. Meine Stromrechnung besteht zu über 50 % aus staatlichen Abgaben. Dagegen könnte der Bund der Energieverbraucher kämpfen. Dann würde er auch meine Interessen vertreten.
Ich verstehe den Ärger von Herr PSteinhofer, aber er liegt falsch. Das ganze ist ein Etikettenschwindel.
1) Die Subvention für Fossile Energien liegt um ein vielfaches höher und kostet uns Verbraucher viel mehr als die EEG.
Siehe Fossile Subvention: http://www.dw.com/de/gigantische-subventionen-f%C3%BCr-fossile-energien/a-18463252
2) Ferner ist die EEG nicht mehr eine Förderung der "Erneuerbaren Energieen", sondern eine Förderung der stromverbrauchenden Industrie zu lasten der Endkunden.
Siehe Fakten zum EEG: http://www.iwr-institut.de/de/presse/presseinfos-energiewende/erneuerbare-energien-werden-subventioniert-staat-zahlt-keinen-cent
Letztendlich liegt der Bund der Energieverbraucher also richtig und vertritt doch Ihre Interessen, auch wenn Sie das selber nicht wissen.
In dem Beitrag heißt es: "die Verbraucher wurden gnadenlos zur Kasse gebeten – das musste sich ändern". Auch heute werden die Stromkunden "gnadenlos zur Kasse gebeten" und zwar zur Subventionierung vor allem der Windkraft. Fast die Hälfte meiner Stromrechnung macht diese Umverteilung von unten nach oben zwischenzeitlich aus, vor allem die Abgabe nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG). Schon 2012 hatte der Sozialverband VdK erstmals in einer Pressemitteilung gefordert, "das durch die Energiewende noch einmal deutlich verschärfte gesellschaftliche Problem der überproportional steigenden Strompreise sehr ernst zu nehmen".
Da ist es schon sehr erstaunlich, dass ausgerechnet ein "Bund der Energieverbraucher" auf seiner Webseite am 16.01. diesen Jahres unter der Überschrift "Erzeugungsleistung der erneuerbaren Energien übersteigt erstmals Höchstlast der Stromnachfrage" fordert: "Die mit dem EEG 2016 vorgesehenen Ausbaubremsen [für Windkraft] dürfen nicht beschlossen werden."