Finanztest stellt Menschen vor, die Behörden oder großen Unternehmen die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Andreas Volkmann, Rechtsanwalt aus Berlin. In seiner Freizeit macht er sich für die Rechte von Radfahrern stark und kämpft gegen Schilder, die nicht sein müssen.
„Spinner“ für die einen, „Befreier“ für die anderen
Der Berliner Senat bezeichnet ihn als „Spinner“ – für viele Radfahrer ist er ein Befreier. Andreas Volkmann, Rechtsanwalt aus Berlin-Wedding, kämpft in seiner Freizeit für die Rechte der Radfahrer auf deutschen Straßen. Seit Jahren legt der 46-Jährige erfolgreich Widerspruch gegen blaue Radwegschilder ein, mit denen Behörden Radfahrer verpflichten, auf dem Radweg zu fahren. Früher gehörte zu jedem Radweg ein Schild, doch das hat sich 1997 durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert. Seitdem ist das Radfahren auf der Straße die Regel. Die Fahrbahn gehört Autos und Fahrrädern gleichermaßen – so steht es in der StVO. Studien belegen, dass Radfahrer auf der Straße sicherer unterwegs sind, weil sie besser gesehen werden. Zudem sind viele Radwege marode. Radwegschilder dürfen nur noch dort stehen, wo es wegen „besonderer Umstände zwingend geboten ist“. Diese Regel wurde von den Behörden aber nie konsequent umgesetzt.
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Volkmann widerspricht und klagt
Ein Jahr nach der Fahrradnovelle, 1998, hat Volkmann den Kampf gegen die blauen Schilder aufgenommen. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres hat er etwa 20 Widersprüche gegen Radwegschilder formuliert und an die zuständige Abteilung der Senatsverwaltung, die Verkehrslenkung Berlin (VLB), geschickt. „Meist gibt die VLB meinen Widersprüchen zumindest teilweise statt – montiert die Schilder aber nicht ab. Wenn dann nach vielen Monaten immer noch nichts passiert ist, klage ich auf Demontage der Schilder“, erklärt Volkmann. „Parallel dazu fechte ich auch direkt Schilder mit Klagen an.“ Eigentlich sind die Straßenverkehrsbehörden verpflichtet, alle zwei Jahre eine Verkehrsschau durchzuführen. In Berlin ist das nur Theorie, berichtet Bernd Zanke vom Landesvorstand Berlin des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC). „Wenn eine Verkehrsschau durchgeführt würde, wüsste die Behörde, wie viele Schilder überflüssig sind.“ Er findet: „Es ist klasse, mit welchem Engagement Herr Volkmann für die Rechte der Fahrradfahrer kämpft und streitet.“
Mehr als 240 Radwegeschilder abmontiert
Allein in Berlin wurden mehr als 240 Schilder auf Volkmanns Wirken hin abmontiert. Viel Zeit und einiges an Geld hat der Anwalt investiert. Pro Klage muss er 438 Euro oder 723 Euro vorschießen – je nachdem, welchen Streitwert das Gericht festsetzt. Geld, das für längere Zeit unverzinst gebunden ist, denn bis zu einer Entscheidung dauert es meist bis zu zwei Jahren. „Die Straßenverkehrsbehörden bringen vor Gericht lustige Argumente wie, der öffentliche Personennahverkehr würde durch Radfahrer auf der Straße beeinträchtigt“, berichtet Volkmann. „Allein, dass eine Straßenverkehrsbehörde Radfahrer gegen öffentliche Verkehrsmittel ausspielt, ist bemerkenswert.“
Selbst Radfahrer kennen ihr Recht nicht
Gerichtsurteile und Regeln helfen allerdings wenig, wenn sie niemand kennt – nicht einmal die Radfahrer. Volkmann vermisst eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit. „In meinem Augen ist vor allem das Bundesverkehrsministerium in der Pflicht. Es könnte eine Plakatkampagne starten wie ‚Hup mich nicht an!‘. Dazu ein Spot im Fernsehen und im Kino, in dem die blauen Schilder vorgestellt werden und mit einem Satz erklärt wird, dass nur dort, wo diese Schilder stehen, der Radweg Pflicht ist.“ Natürlich müssen Radfahrer nicht auf der Straße fahren, wenn die Benutzungspflicht für einen Radweg aufgehoben wird. Aber sie dürfen. „Natürlich ist es für Autofahrer lästig, um Radfahrer herumfahren zu müssen, aber das ändert nichts an den Regeln.“
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