Mutmacher

Tipps

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  • Betriebs­über­gang. Wechseln eine Firma oder einzelne Abtei­lungen den Eigentümer, genießen Mitarbeiter Bestands­schutz, ein neuer Arbeits­vertrag ist nicht nötig. Doch Betriebs­über­gänge – umgangs­sprach­lich auch Über­nahmen genannt – gehören zu den schwierigsten Fällen des Arbeits­rechts. Besonders kompliziert ist die Lage nach Privatisierungen oder Ausschreibungen der öffent­lichen Hand. Informieren Sie sich früh über den neuen Arbeit­geber und mögliche Konsequenzen.
  • Betriebsrat. Erster Ansprech­partner ist der Betriebsrat. Gibt es keinen, wenden Sie sich an die Gewerk­schaft.
  • Anwalt. Mitunter ist es sinn­voll, schon vor dem Wechsel einen Anwalt einzuschalten. Auch Betriebs­räte und Gewerk­schaften können für Sie einen Anwalt engagieren. Der Deutsche Anwaltsverein bietet eine Suche nach Fach­gebieten und Post­leitzahlen.
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