Tipps
- Betriebsübergang. Wechseln eine Firma oder einzelne Abteilungen den Eigentümer, genießen Mitarbeiter Bestandsschutz, ein neuer Arbeitsvertrag ist nicht nötig. Doch Betriebsübergänge – umgangssprachlich auch Übernahmen genannt – gehören zu den schwierigsten Fällen des Arbeitsrechts. Besonders kompliziert ist die Lage nach Privatisierungen oder Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Informieren Sie sich früh über den neuen Arbeitgeber und mögliche Konsequenzen.
- Betriebsrat. Erster Ansprechpartner ist der Betriebsrat. Gibt es keinen, wenden Sie sich an die Gewerkschaft.
- Anwalt. Mitunter ist es sinnvoll, schon vor dem Wechsel einen Anwalt einzuschalten. Auch Betriebsräte und Gewerkschaften können für Sie einen Anwalt engagieren. Der Deutsche Anwaltsverein bietet eine Suche nach Fachgebieten und Postleitzahlen.
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