Unser Rat
Einspruch. Geben Sie Kosten, die vor Gericht strittig sind, in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Sollte das Finanzamt die Ausgaben nicht anerkennen, legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein und beziehen Sie sich auf den Musterprozess dazu. Wenn Sie Ihren Steuerbescheid schon haben, können Sie Ihre Ausgaben innerhalb der Monatsfrist mit einem Einspruch beim Finanzamt nachreichen.
Prozesse. Sie finden die Musterprozesse zu den einzelnen Steuerfragen auf der Homepage des Bundesfinanzhofs unter www.bundesfinanzhof.de/anhaengige-verfahren. Suchen Sie dort zum Beispiel mit Stichwörtern wie „Kindergeld“ oder „Arbeitszimmer“ nach Klagen, die dem Bundesfinanzhof (BFH), dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorliegen.