Splittingvorteil fordern
Prozess
Alleinerziehende Mütter und Väter können von einer Klage beim Bundesfinanzhof profitieren, in der eine Frau mit minderjährigen Kindern den Splittingtarif haben will. Dieser steht nur Ehepaaren und gesetzlichen Lebenspartnerschaften zu. Alleinerziehende müssen ihr Einkommen bisher mit dem ungünstigeren Grundtarif für Singles versteuern (Az. III R 62/13).
Chance
Kommt der Splittingtarif, gewinnen Alleinerziehende viel Geld.
Beispiel: 1 870 Euro weniger Einkommensteuer zahlt eine Alleinerziehende, die 2014 im Steuerbescheid 17 400 Euro Einkommen nach dem Splittingtarif versteuert. 5 845 Euro sind es bei 60 000 Euro Einkommen. Dafür fiele zwar der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende weg. Trotzdem wäre der Splittingtarif günstiger als der Grundtarif für Singles — auch wenn der Entlastungsbetrag steigen sollte. Dazu mehr in der Meldung Entlastungsbetrag, Finanztest 6/2015.
Was tun?
Alleinerziehende legen gegen alle Steuerbescheide, die sie erhalten, binnen eines Monats Einspruch ein. Sie beantragen den Splittingtarif und verweisen auf den Fall beim Bundesfinanzhof. Es gibt außerdem beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren (Az. 2 BvR 1519/13). Auch das führen sie an. So ruht der Fall bis zur Entscheidung der Verfassungsrichter.