Unser Rat
Strategie. Machen Sie auch umstrittene Posten in der Steuererklärung geltend. Prüfen Sie, ob Ihr Steuerbescheid dazu vorläufig bleibt. Finden Sie dort im Kleingedruckten keinen Vorläufigkeitsvermerk, legen Sie binnen eines Monats Einspruch ein. Das ist per Brief, Fax oder mündlich im Finanzamt möglich. Sie dürfen nach einem Einspruch Kosten und Belege auch noch nachreichen. Bleibt Ihr Steuerbescheid bis zur juristischen Klärung offen, erhalten Sie automatisch Nachschlag, wenn ein Prozess zu Ihren Gunsten ausgeht und die Finanzämter das Urteil allgemein anwenden (Meldung Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, Finanztest 6/2015).
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