
Einer klagt, viele hängen sich dran. So funktionieren Musterprozesse. Dabei kann man nur gewinnen. Ändert die Entscheidung des Gerichts die gültige Rechtslage nicht, bleibt für Eingeklinkte alles beim Alten.
Urteile des Bundesfinanzhofs wirken meist über den Einzelfall hinaus. Für Steuerzahlende kann es sich lohnen, sich in ein laufendes Verfahren einzuklinken. Dann profitieren sie nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend von Vorteilen, die andere beim Bundesfinanzhof erstreiten. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest stellen spannende Prozesse vor und zeigen, wie Sie sich kostenlos und spielend leicht an einem Musterverfahren beteiligen. Unser Musterbrief hilft, den dafür notwendigen Einspruch richtig zu formulieren.
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Finden Sie den passenden Musterprozess!
Kurz gefasst. Auf welche Verfahren Sie sich beziehen könnten, können Sie auf der Seite des Bundesfinanzhofs etwa anhand von Schlagworten selbst recherchieren. Einfacher geht es mit unserer Übersicht: Wir haben wichtige Verfahren für Sie zusammengefasst und erklären kurz und ohne Amtsdeutsch, um was es geht. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Artikel aus Finanztest 5/2020.
Sortiert. Alle interessanten Musterprozesse haben wir nach Gruppen sortiert. So behalten Arbeitnehmer, Anleger, Eltern und Vermieter Überblick über Verfahren, die sie betreffen. Wer mit dem Amt um Gesundheitsausgaben oder Handwerkerkosten streitet, findet unter „Für alle“ vielleicht den passenden Aufhänger für den Einspruch.
Vorgeschrieben. Unsere Musterbriefe helfen bei der Formulierung Ihres Einspruchs. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Ruhen Ihres Verfahren beantragen und welche Angaben Sie nicht vergessen dürfen.
Urteile des Bundesfinanzhofs entfalten Wirkung
Sowohl Steuerzahlende wie Finanzamt können das Urteil eines Finanzgerichts höchstrichterlich überprüfen lassen. Fechten sie die Entscheidung der ersten Instanz an, landet der Fall als Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München. Ein BFH-Urteil ist nur für den jeweils verhandelten Fall bindend. Doch die Finanzverwaltung orientiert sich bei ähnlich gelagerten Fällen in der Regel an den Einschätzungen der Richter. Bekommt ein Steuerzahler also beim Bundesfinanzhof Recht, kann sich das in der Zukunft für alle positiv auswirken.
So beteiligen Sie sich an einem Musterprozess
Mit einem Trick können Steuerzahlende aber sogar rückwirkend von einem für sie positiven Urteilen profitieren. Das geht in Fällen, in denen ihr Steuerbescheid noch offen ist. Einen Bescheid offenzuhalten und sich an einem Musterverfahren zu beteiligen, ist einfach und kostenlos: Steuerzahlende legen innerhalb eines Monats nach Erhalt ihres Bescheids Einspruch ein. Darin müssen sie auf das Aktenzeichen eines Verfahrens verweisen, das sie in gleicher Weise betrifft. Das Finanzamt lässt den Fall dann so lange liegen, bis in der Hauptsache der Richterspruch gefallen ist.
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