
Der Prozess eines Vaters bringt vielen Eltern mit erwachsenen Kindern Geld. Der Mann hatte beim Bundesfinanzhof erreicht, dass er für seine verheiratete Tochter während ihrer ersten Ausbildung Kindergeld erhält. Die Einkommensverhältnisse der Tochter waren für die Richter kein Grund, die Leistung zu verweigern. Dem schließen die Familienkassen sich jetzt an, schreibt das Bundeszentralamt für Steuern. Auch wenn Kinder während der ersten Ausbildung schon eigene Kinder haben, zahlen sie (Gz. St II 2 – S 2280-PB/14/00004).
Eltern können bis 2012 zurück Kindergeld beanspruchen, wenn sie von der neuen Praxis profitieren und für diese Zeit noch keinen bestandskräftigen Kindergeldbescheid haben. Sind Bescheide noch offen, weil sie Einspruch eingelegt haben oder vor Gericht klagen, erhalten sie automatisch Nachschlag. Haben sie keinen Kindergeldantrag gestellt, weil das aussichtslos erschien, können sie das bei der Familienkasse bis 2012 zurück nachholen. Für jedes Kind erhalten sie mindestens 184 Euro im Monat.