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Kreditbanken haben nach Kündigung von Immobilienkrediten wegen Zahlungsverzugs in jedem Einzelfall etliche Tausend Euro zu viel kassiert. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Jenseits der Verzugszinsen für verzögerte aus ausgebliebene Ratenzahlungen steht der Bank oder Sparkasse keine Entschädigung zu. Als Betroffener können Sie gezahlte Beträge nebst Zinsen zurückfordern. Dabei helfen Ihnen unsere Mustertexte.
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