
Praktisch alle von 14. Juni 2010 bis 20. März 2016 geschlossenen Immobilienkreditverträge sind fehlerhaft. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Gut für betroffene Kreditkunden: Sie können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Das spart immer Tausende und im Einzelfall auch schon mal 100 000 Euro. Die Zinsen heute sind viel günstiger als noch vor Jahren. Finanztest erklärt, wie der Widerruf funktioniert und bietet Mustertexte für die wichtigsten Fälle.*
Informationen über das Widerrufsrecht
Lesen Sie zum Thema unbedingt die ausführlichen Informationen im Finanztest-Special Immobilienkredite: So kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus. Wenn Sie den Widerruf übereilt erklären und nicht das Geld haben, um die zum Zeitpunkt des Widerrufs noch offene Restschuld auszugleichen, kann die Bank Ihr Haus oder Ihre Wohnung zwangsversteigern lassen.
Widerrufsrecht für Altverträge erloschen
Beachten Sie: Das Widerrufsrecht für bis 10. Juni 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge ist erloschen. So hatte es der Bundestag beschlossen. Viele ab 21. März 2016 geschlossene Kreditverträge sind ebenfalls fehlerhaft. Sie können aber nur innerhalb von einem Jahr und zwei Wochen widerrufen werden, sofern nicht die Information über das Widerrufsrecht vollständig fehlt.
*Diese Musterbriefe bietet test.de seit Juni 2014 an und hat sie wegen Änderungen der Rechtsprechung oder der gesetzlichen Regelungen mehrfach aktualisiert, zuletzt am 26.05.2020.
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