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Praktisch alle von 14. Juni 2010 bis 20. März 2016 geschlossenen Immobilienkreditverträge sind fehlerhaft. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Gut für betroffene Kreditkunden: Sie können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Das spart immer Tausende und im Einzelfall auch schon mal 100 000 Euro. Die Zinsen heute sind viel günstiger als noch vor Jahren. Finanztest erklärt, wie der Widerruf funktioniert und bietet Mustertexte für die wichtigsten Fälle.*
Informationen über das Widerrufsrecht
Lesen Sie zum Thema unbedingt die ausführlichen Informationen im Finanztest-Special Immobilienkredite: So kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus. Wenn Sie den Widerruf übereilt erklären und nicht das Geld haben, um die zum Zeitpunkt des Widerrufs noch offene Restschuld auszugleichen, kann die Bank Ihr Haus oder Ihre Wohnung zwangsversteigern lassen.
Widerrufsrecht für Altverträge erloschen
Beachten Sie: Das Widerrufsrecht für bis 10. Juni 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge ist erloschen. So hatte es der Bundestag beschlossen. Viele ab 21. März 2016 geschlossene Kreditverträge sind ebenfalls fehlerhaft. Sie können aber nur innerhalb von einem Jahr und zwei Wochen widerrufen werden, sofern nicht die Information über das Widerrufsrecht vollständig fehlt.
*Diese Musterbriefe bietet test.de seit Juni 2014 an und hat sie wegen Änderungen der Rechtsprechung oder der gesetzlichen Regelungen mehrfach aktualisiert, zuletzt am 26.05.2020.
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Kommentarliste
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Der Ombudsmann befasst sich mit allen Beschwerden gegen Mitglieder des Bankenverbandes, die am Schlichtungsverfahren teilnehmen. Er kann die Schlichtung verweigern, wenn es um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geht. Da es weder Kosten noch Risiken gibt und ein überschaubarer Aufwand nötig ist, spricht nichts dagegen, dass Verbraucher es zunächst über den Ombudsmann versuchen.
Hallo test Team...
Würde sich der Ombudsmann sich überhaupt dem Thema annehmen..?
Ich habe eine. Vertrag mit aufrechnungsklausel...
Habe bereits meine Bank angeschrieben ob sie an einer außergerichtlichen Einigung interessiert wäre.
Die Bank Stellt dich aber tot, wie ist ihre Einschätzung dazu...
Danke schon mal für die Antwort...
Völlig richtig, wenn in der Widerrufsbelehrung steht, dass die Widerrufsfrist von der Benennung der Aufsichtsbehörde abhängt, dann muss nach dem insoweit eindeutigen Urteil des Bundesgerichtshofs die Aufsichtsbehörde im Vertrag genannt sein. Soweit sie in den sonstigen Vertragsunterlagen genannt ist, glauben die meisten Verbraucheranwälte: Das reicht nicht aus. Die Behörde muss im eigentlichen Vertrag genannt sein.
Darf ich das Urteil so verstehen, dass für meinen Vertrag die Widerrufsfrist gar nicht begonnen hat, weil mir das Kreditinstitut gar nicht die zuständige Aufsichtsbehörde mitgeteilt hat?
Im Vertrag steht: "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alee Pflichtangaben nach §492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages, Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat."
Bei Nachholung der Pflichtangaben läuft dann eine neue Widerrufsfrist von einem Monat...
Ist es in meinem Widerrufsschreiben zwingend notwendig auf die fehlende Information gem. §492 Abs. 2 BGB hinzuweisen?
Danke für Ihre Super-Unterstützung!
Wir können Ihnen nicht sagen, wie Sie nach einem Widerruf des Kreditvertrages die Zulagen erhalten können. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht und für eine Rechtsprechung ist das Problem zu jung. Ob die Zulagenstelle die Regelungen zur Kündigung analog anwendet, bitten wir Sie direkt mit der Behörde konkret zu Ihrem Fall zu klären. (maa)