
Banken und Sparkassen dürfen für die Führung von Girokonten keinen Preis „pro Buchungsposten“ festsetzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Betroffene Kunden können Erstattung entsprechender Gebühren fordern, die sie seit 2012 gezahlt haben. Das gilt auch für Geschäftskonten. test.de und Finanztest bieten Ihnen einen Musterbrief für die Rückforderung.
Klare Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Die Begründung der Richter: Die Klausel erlaubt es der Bank, auch für Buchungen Gebühren zu kassieren, die zur Korrektur fehlerhafter Buchungen nötig sind. Das jedoch ist gesetzliche Verpflichtung. Banken und Sparkassen dürfen dafür kein Geld verlangen. Die Klausel ist daher insgesamt unwirksam. Banken und Sparkassen müssen alle auf der Grundlage solcher Klauseln gezahlte Gebühren erstatten. Details zur Entscheidung lesen Sie in der Meldung Viele Kunden dürfen Gebühren zurückverlangen.
Den Musterbrief nutzen – so gehts
Mit unserem Musterbrief können Sie gezahlte Buchungsposten-Gebühren zurückfordern. Kopieren Sie den Text aus unserem Musterbrief in Ihr Textverarbeitungsprogramm und fügen Sie die Adressen und Ihre Kontonummer ein. Rechnen Sie aus, wie viele Gebühren für Einzelposten Sie seit 1.1.2012 zahlen mussten.
Wichtig: Sie dürfen nur die Gebühren zurückfordern, die aufgrund der pauschalen Klausel „Preis pro Buchungsposten“ abgeflossen sind. Gebühren, für die es besondere Vereinbarungen im Kleingedruckten gibt, können Sie nicht zurückfordern, wenn nicht auch diese Regelung rechtswidrig sein sollte. Wenn die Bank oder Sparkasse die unrechtmäßig kassierten Gebühren und die damit erwirtschafteten Zinsen nicht herausgibt, können Sie den für Ihre Bank oder Sparkasse zuständigen Ombudsmann einschalten – oder einen Rechtsanwalt.
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Die ursprüngliche Fassung des Artikels und des Musterbriefs erschien am 27.01.2015. Wir haben beides am 30.07.2015 aktualisiert.
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