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Mobilfunkunternehmen dürfen kein Extra-Geld für Papierrechnungen und deren Versand verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Betroffene Kunden können Erstattung entsprechender Gebühren fordern, die sie seit 2012 gezahlt haben. Mit dem Musterbrief von Finanz‧test können Sie ganz einfach Ihr Geld zurückfordern.
Klare Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Die Begründung der Bundesrichter: Mobilfunkunternehmen sind verpflichtet, ihren Kunden eine Rechnung zu schicken. Das nur per E-Mail zu tun oder die Rechnung lediglich zum Download bereit zu halten, reicht nach Ansicht der BGH-Richter allenfalls dann aus, wenn ein Unternehmen seine Dienstleistung ausschließlich übers Internet anbietet. Sobald die Verträge auch schriftlich oder im Laden abgeschlossen werden können, muss der Anbieter die Rechnung ohne Aufpreis per Post verschicken.
Download: Musterbrief Rückforderung
Anspruch beträgt oft mehr als 50 Euro
Die Gebühr für Papierrechnungen lag meist bei 1,50 Euro pro Monat. Die haben die Unternehmen jetzt zu erstatten. Verjährt ist die Rückforderung für Beträge, die bereits bis Ende 2011 gezahlt wurden. Viele Mobilfunkkunden mit Papierrechnung werden die unzulässige Gebühr also von Januar 2012 bis Januar 2015 gezahlt haben. Das sind 55,50 Euro. Zusätzlich können sie Herausgabe dessen verlangen, was das Unternehmen mit dem Geld erwirtschaftet hat. Bei Unternehmen gehen Gerichte davon aus, dass sie mit Geld, das ihnen wie Eigenkapital zur Verfügung steht, regelmäßig fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz erwirtschaften.
Den Musterbrief nutzen – so gehts
Kopieren Sie den Text aus unserem Musterbrief in Ihr Textverarbeitungsprogramm und fügen Sie Ihre eigene Adresse, die Adresse Ihres Mobilfunkanbieters (aus den Vertragsunterlagen) und Ihre Mobilfunk-/Vertragsnummer ein. Verschicken Sie das Schreiben mit Ihrer Forderung zunächst als Brief. Kommt innerhalb von drei Wochen keine Eingangsbestätigung, verschicken Sie den Brief erneut, diesmal aber als Einschreiben mit Rückschein. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung, wenn das Unternehmen die Gebühren nicht fristgerecht erstattet. Suchen Sie per Internetsuchmaschine nach Kanzleien, die das anbieten und die möglichst schon Erfolge vorweisen können. Sie können Rechtsanwälte im ganzen Bundesgebiet beauftragen. Solche Fälle lassen sich ohne weiteres per Post, E-Mail- und/oder Telefon abwickeln. Die Kosten für den Rechtsanwalt hat das Mobilfunkunternehmen zu tragen.
Beachten Sie: Ihre Forderung auf Erstattung von 2012 gezahlten Gebühren verjährt am 31.12.2015. Sie sollten rechtzeitig vorher einen Anwalt beauftragen. Unseren Musterbrief zu benutzen, stoppt die Verjährung nicht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2014
Aktenzeichen: III ZR 32/14
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@KRPP: Sie können in diesem Jahr noch die Erstattung rechtswidriger Gebühren durchsetzen, die Sie ab 1.1.2019 gezahlt haben. Die Forderung auf Erstattung früher gezahlter Gebühren ist bereits verjährt.
Hallo,
ich bin leider jetzt erst auf den Artikel über das Urteil gestoßen
Arcor/Nachfolger Vodafone hat für Papierrechnung/Überweisung zeitweise auch nur für Überweisung (das heißt, wenn man keine Lastschrift zuließ) Gebühren berechnet.
Wie lange/ für welchen Zeitraum kann man die Gebühren zurückfordern?
MfG
Die Ansagen den Bundesgerichtshof gelten selbstverständlich auch für Festnetzverträge. Voraussetzung hier genau wie bei Mobilfunkverträgen: Es handelt sich nicht um ein Angebot, das ausschließlich übers Internet vertrieben wird.
Hallo,
habe mit O2 einen Internet- und Festnetzvertrag. Ich bekomme meine Rechnung immer per Papierpost. Dies wird mir mit € 1,2605 + MWSt. in Rechnung gestellt. Gibt es auch da einen Anspruch auf Rückzahlung?
Vielen Dank.
Die Rechtskraft von Urteilen gilt in der Tat nur zwischen den jeweiligen Parteien, also Kläger/in und Beklagte/r. Insofern hat Ihr Anbieter Recht. Allerdings würde das zuständige Gericht ihn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit genau so verurteilen, wie es der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung vorgegeben hat, wenn er sich weigert & Sie Klage erheben. Deshalb ist es angebracht, die Beträge zu erstatten - so wie er es ja auch getan hat. Ob er das mit oder ohne Anerkennung einer Rechtspflicht tut, kann Ihnen egal sein.