
© Thinkstock / J. Wendler
Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Bank- und Sparkassenkunden steht Erstattung zu. test.de bietet einen Musterbrief fürs Forderungsschreiben.
Klarer Fall
Der Bundesgerichtshof urteilte: Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Die Begründung der Richter für ihr Urteil: Die Bearbeitung eines Kredits ist keine Dienstleistung für den Kunden. Es liegt vielmehr im eigenen Interesse der Bank oder Bausparkasse, die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu prüfen und den Vertragsabschluss vorzubereiten. Dafür darf sie nicht extra kassieren.
Musterbrief Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühren
Mit unserem Musterbrief fürs Forderungsschreiben können Sie gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Kopieren Sie den Musterbrief in Ihr Textverarbeitungsprogramm, fügen Sie Adressen und fehlende Daten ein und löschen Sie unsere Bearbeitungshinweise.
Was Sie tun können, wenn die Bank sich weigert, beschreibt test.de im Special Kreditbearbeitungsgebühren. test.de liefert außerdem Fragen und Antworten zum Thema.
-
- Banken und Sparkassen müssen zusätzlich Zinsen zahlen, wenn sie rechtswidrige Gebühren zu erstatten haben. Bei der Berechnung hilft test.de mit einem Excel-Rechner.
-
- Hunderttausende von Bankkunden stecken in teuren Krediten fest. Oft hilft ein Widerruf. Wucher-Banken müssen Geld wieder herausgeben. test.de gibt Tipps.
-
- Die Augsburger Aktienbank und damit auch ihre Tochter Netbank stellen ihren Betrieb zum Jahresende ein. Alle Geschäftsbeziehungen enden bereits im Juni 2022.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
BA112
kk-ll@unitybox.de
Hallo, in die Runde !
Zunächst in die Runde.
Was ist mit einer Schiffsanlage im Grauen Kapitalmarkt mit der Verjährung.
Die Anlage wurde in 2007 abgeschlossen. Vertraglich zugestimmter Laufzeit ist das Jahr 2023.
Bitte um eine erfreuliche E Mail
Zunächst Danke
BA112
Bitte um Verständnis: Zum Einzelfall wollen und dürfen wir uns nicht äußern. Das ist von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Für Kredit- oder Darlehenskontoführungsgebühren gilt rechtlich nichts anderes als für Bearbeitungsgebühren. Sie sind unzulässig. Für Kontoführungsgebühren ist das auch schon seit vielen Jahren bekannt. Hier: https://www.test.de/Kreditgebuehren-So-fordern-Sie-ihr-Geld-zurueck-4309998-4310004/
Ich bezahle bei Wüstenrot jährlich 10 Euro Kontoführungsgebühr für einen Bausparkredit. Ist das richtig so ?
Daran ist leider nichts zu deuteln, der Bundesgerichtshof hat das eindeutig so entschieden: Bei Abschluss des Bausparvertrags dürfen die Bausparkassen im Interesse der Bausparergemeinschaft Abschlussgebühren kassieren. Es dürfen allerdings bei Abschluss von Darlehensverträgen dann keine Extra-Gebühren mehr gefordert werden.
In der Finanztest Februar 2017 greifen Sie das Thema zur Rückforderung von Darlehensgebühren bei Bausparverträgen nochmals auf. Bleiben Sie nach der aktuellsten Rechtsprechung immer noch bei der Auffassung dass Abschlussgebühren bei Bausparverträgen keine Darlehensgebühren sind und somit nicht zurückgefordert werden können?