So haben wir getestet
Im Test: 9 deutschsprachige Streamingdienste (Premiumangebot).
Mindestvoraussetzung: Alle laufen unter Windows-PC, Mac OS, iOS und Android.
Anbieterauswahl: Januar 2013.
Erhebungszeitraum: März bis Mai 2013.
Abwertungen
War der Datenschutz beider Apps sehr kritisch, werteten wir das Qualitätsurteil um eine Note ab. Waren Mängel in den AGB deutlich bzw. sehr deutlich, werteten wir das Qualitätsurteil um eine halbe beziehungsweise eine Note ab.
Hörqualität: 30 %
Es wurde ein Hörtest mit drei verschiedenen Musikstücken mit fünf geschulten Probanden in zwei Szenarien durchgeführt (in Anlehnung an Richtlinie ITU-R BS 1534): Hörqualität bei stationärer Nutzung (gute Datenrate) und Hörqualität bei mobiler Nutzung mit gedrosselter Qualität (simuliert mit 200 kbit/s). Als Referenz galt die jeweilige Audio-CD.
Repertoire: 25 %
Pro Dienst wurden 100 Alben aus fünf verschiedenen Musiksparten auf Verfügbarkeit kontrolliert: Rock/Pop national und international, Schlager, Jazz und Klassik. Grundlage waren Chartlisten und Expertenmeinungen.
Vielseitigkeit und Benutzung: 25 %
Ein Experte prüfte die Vielseitigkeit, zum Beispiel die Unterstützung verschiedener Systeme und Funktionen, ebenso die Qualität der Informationen (zum Beispiel die über den Künstler). Bei der Benutzung am Computer wurde unter anderem geprüft, wie gut sich Dienste installieren lassen. Analog wurde die Benutzung am Smartphone untersucht.
Information und Verträge: 20 %
Verträge: unter anderem die Vielfalt der Vertragsarten und der Zahlungsarten. Welche Informationen findet der Nutzer unter anderem über den Anbieter selbst? Umgang mit Nutzerdaten: z. B. Passwortschutz, Verbraucherfreundlichkeit der Datenschutzerklärung.
Datenschutz Smartphone-Apps: 0 %
Der Datenverkehr der Android- und iOS-Apps wurde protokolliert und analysiert. Wenn das Passwort unverschlüsselt gesendet wurde, lautete der Datenschutz sehr kritisch. Wurden unnötig Daten gesendet z. B. eine eindeutige Gerätekennung, oder wurde der Netzbetreiber identifiziert, lautete der Datenschutz kritisch.
Mängel in den AGB: 0 %
Ein juristischer Experte prüfte die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Klauselverstöße.