
Vermieter können Musikunterricht in Mietwohnungen verbieten, wenn es zu Lärmstörungen und Streit im Haus kommt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 213/12).
Ohne ausdrückliche Vereinbarung muss ein Vermieter nicht dulden, dass Mieter die Wohnung auch für berufliche Aktivitäten nutzen. Es sei denn, es geht um Tätigkeiten wie etwa Schreibarbeiten am Computer, die niemanden stören.
Ein Berliner Vermieter hatte einem Gitarrenlehrer fristlos gekündigt. Dieser hatte pro Woche zehn bis zwölf Schülern Unterricht in seiner Wohnung gegeben, was im Haus zu Streit mit Nachbarn geführt hatte. Der Musiker war zu seiner pflegebedürftigen Mutter gezogen und hatte nach deren Tod die Wohnung übernommen.