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Die BBBank verlangte laut Preisverzeichnis 7,50 Euro von Kunden, die Münzgeld auf ein Konto einzahlen wollten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte die Bank deshalb ab und forderte sie auf, diese Klausel nicht mehr zu verwenden.
Weil die Bank nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben, zog die Verbraucherzentrale vors Landgericht Karlsruhe. Die Richter untersagten der Bank, die Klausel weiter zu verwenden. Begründung: Das vereinbarte Entgelt zur Erfüllung vertraglicher Pflichten darf nicht höher sein als die Kosten, die dem Unternehmen dadurch entstehen (Az. 10 O 222/17). Die BBBank ist eine genossenschaftliche Privatkundenbank mit rund 470 000 Mitgliedern.