
Die Anbieter von Hausmüllpressen versprechen, die Abfallkosten zu halbieren. Doch in einigen Städten steht das Müllpressen unter Strafe. Anderswo ist es erlaubt, kostet aber Zuschläge. Die Experten von Finanztest erklären die Rechtslage.
Die Werbung der Pressen-Anbieter
„Lassen Sie die Luft aus Ihrem Abfall – und aus Ihren Kosten!“ So wirbt die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH. Sie verkauft im Internet Abfallverdichter, schlicht auch Müllpressen genannt. Je nach Zielgruppe gibt es am Markt unterschiedliche Modelle, zum Beispiel die Stabielo Presse für den Hausgebrauch von ABRI (siehe Bild). Sie eignet sich für die 120-Liter-Tonne und kostet rund 50 Euro. Für mehr Müll, zum Beispiel in Schulen, Kinos oder Altenheimen, sind große elektrische Pressen im Angebot.
Jährliche Ersparnis von 380 Euro
Anbieter von Müllpressen werben damit, die Müllkosten mindestens zu halbieren. Denn Abfallgebühren werden meistens nach Tonnenvolumen und nicht nach Gewicht berechnet. Wer mehr Müll in die Tonne presst, könne auf eine kleinere Tonnengröße umsteigen oder den Abholrhythmus der Tonne von 7-tägig auf 14-tägig ausdehnen und so ebenfalls sparen. Auf der Internetseite der AGU direkt, eines Anbieters von großen Müllpressen, gibt es einen Abfallrechner: Wer etwa in Köln eine graue 240-Liter-Tonne mit einem wöchentlichen Abholrhythmus hat und den Müll presst, soll rund 370 Euro pro Jahr sparen.
Bußgeld bis zu 50 000 Euro
Was die Verkäufer der Pressen gerne verschweigen: In vielen Kommunen ist Privatleuten das Müllpressen verboten. Gerade die Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe drohen notorischen Pressern mit einem besonders hohen Bußgeld von bis zu 50 000 Euro – ebenso die Leipziger. In Hannover und Kassel können bis zu 5 000 Euro fällig werden. Die Argumente der Abfallwirtschaft sind durchaus nachvollziehbar. „Durch das Pressen des Mülls wird der Entsorger letztendlich um seine Müllgebühren betrogen“, sagt Philip Heldt, Abfallexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen.
Noch kein Bußgeldfall bekannt
Ein Bußgeldfall ist Heldt bisher nicht bekannt, auch in Berlin wurde noch keines verhängt. Müllpresser riskieren aber auch, dass ihre Abfalltonne nicht geleert wird. Hinzu kommt: „Die Mülltonnen gehen einfach schneller kaputt“, sagt Sabine Thümler, Pressesprecherin der Berliner Stadtreinigung (BSR). Außerdem kann es zu Problemen bei der Mülltrennung kommen, wenn der Müll wie ein Brikett zusammengedrückt wird. Und ist das Herunterdrücken von Müll mit der Hand oder dem Spaten ebenfalls verboten? „Nein, das ist eher eine rechtliche Grauzone“, sagt Philip Heldt.
Tipp: Bevor Sie eine Müllpresse benutzen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde informieren, ob das erlaubt ist. Die Einzelheiten finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung oder -verordnung. Wenn darin nichts dazu steht, ist das Müllpressen erlaubt. Manche Städte wie Berlin erlauben das Pressen, verlangen aber Verdichtungszuschläge.
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Alles was den Kommunen nicht in den Kram passt oder die Einnahmen
(Gebühren) beschneidet, wird auf die Waagschale gelegt und entsprechend
geahndet. Hier würde ein Grundsatzurteil Klarheit schaffen!
Ich stapel meine leeren Joghurtbecher passend ineinander, ich quetsche aus Einwegflaschen die Luft raus, andere unförmige Teile werden zerschnitten, Schachteln werden flachgelegt gestapelt, ... ist das alles auch verboten? --- Ein schlechtes Beispiel wegen gelber Tonne, ich weiß. Aber in meinem mickrigen Restmüll (der eigentlich zu 80% in die Biotonne gehören würde) finde ich einfach keine Beispiele, wo sich wesentlich Luft drin verbergen könnte. Mein Restmüll hat daher auch ohne Pressen eine hohe Dichte - droht Ärger? Muss ich ihn ggf. mit Styropor® auffüllen??? ;o) --- Was werfen Leute in die Tonne, das sich auf die Hälfte pressen lässt?
Ich würde mich an ein solches Verbot definitiv nicht halten, da das m.E. nach absolut nicht berechtigt oder rechtlich haltbar ist. Wenn ich eine 120 Ltr. Tonne habe, dann darf ich diese auch mit 120 Liter Müll füllen.
Da bei normalem Einwurf viel Luft vorhanden ist, der ja wohl kaum als Müll entsorgt oder berechnet werden kann, habe ich m.M. nach das Recht, den Raum in der Tonne auch entsprechend auszunutzen. Ich behaupte, dass ein solches Verbot den Tonnennutzer unangemessen benachteiligt, da die Entsorger hier unangemessene Gebühren für die "Entsorgung" von Luft nehmen.
Und auch das Argument, dass die Tonnen dadurch beschädigt werden, lasse ich nicht gelten. Die gehen höchstens durch die Behandlung der Müllfahrer kaputt, wenn man sieht, wie die mit denen umgehen.
Gibt es hier schon Urteile zu dem Thema? Jeder Richter, der einigermassen klar denken kann, müsste alle entsprechende Verbote oder entsprechende Bedingungen gnadellos kippen.
Wenn die Müllabfuhr in Zeitverzug kommt, weil sich die Mülltonnen nicht mehr durch ruckeln entleeren lassen , oder jene eine 3/4 gefüllte tonne stehen lässt, in der dann Gärprozesse stattfinden welche nicht nur unschön riechen sondern auch unerwünschte Tiere anlocken, dass soll jetzt unterstützt werden?
Ich finde es zumindest verständlich wenn man Müllpressen nicht gerne sieht in einer Kommune.
So typisch deutsch, daß man sich fragt, ob so etwas überhaupt real sein kann: Bußgeld fürs Müllpressen. Nicht zu fassen, was die Leute sich gefallen lassen.