
Für die Tonne. Bei Müllgebühren muss sich die Stadt nicht hinhalten lassen.
Wenn Mieter Müllgebühren nicht zahlen, darf die Stadtreinigung das Geld beim Vermieter eintreiben. So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Az. 4 K 810/15.NW). Im konkreten Fall hatte die Stadtverwaltung Kaiserslautern die Gebühren für die Abfallentsorgung zunächst vom Mieter gefordert, einem amerikanischen Staatsbürger. Als die Rechnung der Stadtreinigung kam, hatte der aber schon gekündigt und war zurück in die USA gezogen. Die Stadtreinigung schickte den Bescheid daraufhin an den Eigentümer des Hauses. Argument: Die Gebührensatzung sehe vor, dass nicht nur die Mieter, sondern auch die Hauseigentümer für die Zahlung haften. Gegen diese Norm hatte das Gericht nichts einzuwenden, zumal der Vermieter den Mietvertrag so gestalten könne, dass sein Ausfallrisiko reduziert werde.