Motorschaden Motorrad zurück an Verkäufer

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Steht im Kauf­vertrag „Das Fahr­zeug hat keine sons­tigen Beschädigungen“, darf es keine Mängel haben. Sonst hilft auch die in Kauf­verträgen übliche Klausel „Gekauft wie besehen, unter Ausschluss jeder Gewähr­leistung“ nicht weiter. Ein Käufer hatte von einem Arbeits­kollegen ein Motorrad erworben. Nach einigen Tagen zeigte sich, dass der Motor nicht sauber lief. Eine Fach­werk­statt diagnostizierte einen schweren Motorschaden. Grund war, dass bei einem früheren Ölwechsel der Ölfilter falsch montiert wurde. So ein falsch einge­bauter Ölfilter stellt einen Mangel dar, urteilte das Land­gericht Wuppertal. Der Begriff „Beschädigung“ umfasse auch Schäden durch unsachgemäße Montage an Motor und Getriebe. Ausgenommen seien allein rein nutzungs­bedingte Verschleiß­schäden. Der Verkäufer musste das Motorrad zurück­nehmen (Az. 9 S 7/18).

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motorschadenvergleich.de am 22.10.2020 um 11:02 Uhr
Motorschaden im Trend

Guter Artikel!
Leider gibt es wegen der ganzen Elektronik und dem Streben nach Effizienz (Downsizing) immer mehr Motorschäden... bei Autos und Motorräder...
Viele Infos rund um das Thema Motorschaden (Motorinstandsetzung, Austauschmotor, Motorschaden Ankauf) finden man unter: www.motorschadenvergleich.de