Motor­roller Schutz­kleidung keine Pflicht

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Motor­roller - Schutz­kleidung keine Pflicht

Kopf­schutz. Auf einen Helm dürfen Roller-fahrer nicht verzichten.

Fahrer von Motor­rollern müssen einen Helm, aber keine Schutz­kleidung tragen. Wenn sie sich bei einem Unfall verletzen, erhalten sie volles Schmerzens­geld. Es gibt keine Abzüge wegen Verstoßes gegen die Schaden­minderungs­pflicht, urteilte das Land­gericht Heidel­berg. Ein Rollerfahrer hatte bei einem Unfall mehrere Knochenbrüche erlitten. Er trug den vorgeschriebenen Helm, aber keine Protektoren, obwohl sein Roller bis zu 90 Stundenkilo­meter fahren konnte. Die gegnerische Versicherung wollte das Schmerzens­geld kürzen. Zwar müssen Verkehrs­teilnehmer alles Zumut­bare tun, um sich vor Schäden zu schützen, erklärte das Gericht. Das können auch Maßnahmen sein, die über die gesetzlichen Vorschriften hinaus­gehen – allerdings nur, wenn solche Maßnahmen üblich sind. Schutz­kleidung sei für Rollerfahrer aber nicht unbe­dingt üblich, so das Gericht. Im Gegen­teil: Wer sie trägt, würde sogar Gefahr laufen, spöttische Bemerkungen zu ernten (Az. 2 O 203/13).

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