Ein Motorradfahrer, der trotz Tempo-80-Grenze mehr als 180 Stundenkilometer fuhr, handelte nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg mit Vorsatz und nicht nur fahrlässig.
Die Richter verurteilten den Biker zu 1 200 Euro Strafe und drei Monaten Fahrverbot (Az. 3 Ss OWi 474/12).