
Hannelore S. aus Erlangen schreibt: „Die Verpackung ist für zwei Flaschen ausgelegt, es ist aber nur eine drin. Ich habe die Packung zum Geschäft zurückgebracht und gesagt, da sei eine Sprayflasche geklaut worden. Die Verkäuferin sagte, meine Beschwerde sei nicht die erste. Aber es sei richtig, dass die Packung nur eine Flasche enthält.“
Nachgehakt. Auf Nachfrage erklärte Schwarzkopf, die Verpackung diene als Hemmschwelle, das Produkt spontan zu öffnen und auszuprobieren. Zudem stünden ausführliche Anwendungsinformationen darauf. Das Eichgesetz jedoch schreibt vor: „Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen.“
-
- „Hier auch eine Mogelpackung – und das mit grünem Anstrich,“ schreibt uns Leserin Andrea Sharma.
-
- „Ich wollte die Cashews mit meiner Frau essen. Die Nüsse sind gerade mal so groß, dass das Sichtfenster abgedeckt wird,“ ärgert sich unser Leser Philipp Kretschmann aus...
-
- „Da passt wohl das Doppelte rein“, ärgert sich test-Leser Thomas Müntinga. Wir haben beim Anbieter nachgefragt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.