
Hannelore S. aus Erlangen schreibt: „Die Verpackung ist für zwei Flaschen ausgelegt, es ist aber nur eine drin. Ich habe die Packung zum Geschäft zurückgebracht und gesagt, da sei eine Sprayflasche geklaut worden. Die Verkäuferin sagte, meine Beschwerde sei nicht die erste. Aber es sei richtig, dass die Packung nur eine Flasche enthält.“
Nachgehakt. Auf Nachfrage erklärte Schwarzkopf, die Verpackung diene als Hemmschwelle, das Produkt spontan zu öffnen und auszuprobieren. Zudem stünden ausführliche Anwendungsinformationen darauf. Das Eichgesetz jedoch schreibt vor: „Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen.“