Julia Stöcker schreibt per E-Mail: „Gerade ist mir eine Mogelpackung in die Finger gekommen. Die Dose erweckt den Eindruck, dass mehr Inhalt darin steckt.“
Anmerkung der Redaktion: Die Teedose ist nur gut zur Hälfte befüllt und damit eine Mogelpackung. Das gilt auch, wenn ein Produkt, wie in diesem Fall, als freiverkäufliches Arzneimittel in der Apotheke verkauft wird.