Modernisiert ein Vermieter das Haus, ohne dies vorher anzukündigen, kann der Mieter die Baumaßnahmen mit einer einstweiligen Verfügung stoppen. Das gilt auch dann, wenn es sich lediglich um vorbereitende Arbeiten für einen geplanten Dachgeschossausbau handelt (Landgericht Berlin, Az. 63 T 49/14).
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