Die staatliche KfW-Bank hat ihre Förderregeln für Modernisierungen vereinfacht und die Zuschüsse erhöht.
Baudenkmal. Ab 1. April 2012 gibt es leichter eine Förderung der staatlichen KfW-Bank für die Sanierung eines Baudenkmals. Günstige Kredite und Zuschüsse im Programm „Energetisch Sanieren“ sind künftig möglich, wenn das alte Haus nach der Sanierung den Energiestandard für Neubauten um höchstens 60 Prozent übersteigt. Bisher gab es nur Fördermittel, wenn der Höchstwert für Neubauten nach Abschluss der Arbeiten um maximal 15 Prozent überschritten wurde. Das ist bei Denkmälern wegen der behördlichen Auflagen oft nicht oder nur mit hohem Mehraufwand möglich.
Altersgerecht umbauen. Für Eigentümer, die ihre Immobilie altersgerecht umbauen, gelten ab April ebenfalls einfachere Regeln. Sie können dann einen zinsgünstigen Kredit für 22 verschiedene Umbauarbeiten erhalten, die sie einzeln ausführen oder beliebig kombinieren können. Außerdem hat die KfW-Bank ihren Förderkatalog erweitert. Neu gefördert werden der Anbau barrierearmer Balkone, Loggien und Terrassen und die Installation altersgerechter Assistenzsysteme, die zum Beispiel Herd und Licht bei Abwesenheit automatisch ausschalten.
Zuschüsse. Seit Jahresbeginn erhalten Hauseigentümer mehr Geld, wenn sie für die energetische Sanierung statt eines Darlehens einen Zuschuss beantragen. Er hängt von den Baukosten und vom Energiestandard nach der Sanierung ab. Für die Sanierung auf Neubauniveau (KfW-Effizienzhaus 100) gibt es künftig zum Beispiel bis zu 9 375 Euro (vorher 7 500 Euro).
Baubegleitung. An den Kosten einer Baubegleitung durch einen zugelassenen Sachverständigen vor und während der Sanierung beteiligt sich die KfW jetzt mit bis zu 4 000 Euro und maximal 50 Prozent der Kosten. Das ist doppelt so viel, wie es bisher gab.
Information. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und den Konditionen der Förderprogramme gibt die KfW im Internet unter www.kfw.de oder am Infotelefon unter der Telefonnummer 0 800/5 39 90 02.