Modellflugzeuge Versicherungspflicht für kleine Flieger

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Für alle ferngesteuerten Modellflugzeuge brauchen die Besitzer jetzt eine spezielle Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 900 000 Euro.

Das gilt nun auch für kleine Flugzeuge (unter 5 Kilo) ohne Motor, die bisher von der Versicherungspflicht ausgenom­men waren. Selbst Drachen gelten als versicherungspflichtige Luftfahrzeuge, wenn die Schnur so lang ist, dass sie höher als 30 Meter steigen können. Das ist die Folge einer Änderung der Luftverkehrs-Zulassungsverordnung, die seit dem 11. August 2005 gültig ist.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät Modell-Piloten, sich mit ihrem Privathaftpflichtversicherer in Verbindung zu setzen. Eventuell bieten die Unternehmen ihren Kunden an, diesen Schutz gegen Aufpreis in die normale Haftpflichtversicherung aufzunehmen. Eigentlich ist jedoch eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich, die auch dann zahlt, wenn jemand durch das Flugzeug ohne Verschulden des Halters zu Schaden kommt.

Tipp: Modellflieger, die in einem Verein sind, können oft eine günstige Gruppenversicherung abschließen. In Vereinen, die zum Deutschen Aero-Club gehören, sind sie über die Mitgliedschaft automatisch versichert.

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Tobias_Claren am 29.08.2017 um 18:13 Uhr
Konsequent sein und Drachen-Nutzer, melden!

Aus Prinzip Kinder etc. melden, wenn die Leine länger als 30m ist!
"Eine günstige Gruppenversicherung"?
Und was kostet die PLUS MItgliedschaft?!?
Die billigste Haftpflicht inkl. Drohnen kostet 45 Euro pro Jahr.
Ob Ich einen Modellflugverein unterstützen will, das ist auch eine Frage persönlicher moralischer Überlegungen. Evtl. gibt es da ähnliche asoziale Verhaltensweisen (speziell die verbitterten Alten schätze Ich) wie im Amateurfunkbereich.
Bedeutet dass dass Fluggeräte die nicht über 30m aufsteigen, immer noch ohne Versicherungspflicht sind?
Dann nehme Ich einen großen Ballon, Wasserstoff rein, und lasse eine Kamera an einer Leine steigen...
Also dann max. 30m?! Auch wenn ein elektronisches Gerät die Lage der Kamera stabilisiert?!
Ansonsten nehme Ich einen Teleskopmast von 7, 10, 15m Höhe.
Da brauche Ich keine Versicherung, aber auf den Kopf fallen kann es trotzdem jemand...
In evtl. 30 Jahren sind autonom fliegende "Autos" ohne Drohnenversicherung realistisch.