
Philipp Thomas W. und Franziska S. hatten Erfolg mit ihrer Beschwerde über eine zu hohe Rechnung. © Rainer Jensen
Zwei Leser sollten mehr als 6 000 Euro zahlen. Sie hatten ihr Smartphone während der Überfahrt auf einer Fähre benutzt – aber keine Information erhalten, dass sich ihr Smartphone in ein anderes Netz eingewählt hatte. test.de schildert den Fall und erklärt, wie Handynutzer solche unliebsamen Überraschungen vermeiden können.
Hohe Handyrechnung
Für Franziska S. und Philipp Thomas W. entpuppte sich eine Fahrt mit der Fähre zwischen Amsterdam und Newcastle in England als unerwartete Kostenfalle. Rund 15 Stunden dauerte ihre Überfahrt im Juni mit der Fährlinie DFDS Seaways. Einige Wochen später kam eine horrende Rechnung ihres Mobilfunkanbieters 1&1 ins Haus. Franziska S. sollte 2 680 Euro bezahlen, ihr Freund 3 994 Euro. Doch wofür?
Ausnahmen auf See
Wer innerhalb der Europäischen Union unterwegs ist, kann das Handy eigentlich relativ unbesorgt nutzen. Die Aufschläge für das Nutzen von Mobilfunknetzen im EU-Ausland sind weitestgehend abgeschafft. Das gilt jedoch nicht auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen. Wer hier telefoniert oder surft, nutzt Verbindungen über Satelliten, und das kann teuer werden. Die Rechnungen der beiden wiesen zusammen mehr 330 Megabyte (MB) für mobile Daten aus. Pro Megabyte auf See wurde ihnen mehr als 19,60 Euro in Rechnung gestellt.
Kosten erlassen
Das Paar hatte keine Information erhalten, dass sich ihr Smartphone in ein anderes Netz eingewählt hatte und so hohe Kosten entstanden waren. Nachdem die beiden an 1&1 geschrieben und der Rechnung widersprochen hatten, reduzierte die Firma den Betrag aus Kulanz auf 230 Euro pro Person.
Seit August verschickt 1&1 eine Info-SMS
Auf Nachfrage teilte uns 1&1 mit, dass die Firma seit 8. August 2019 an alle Kunden standardisiert eine Info-SMS verschickt, wenn sich ein Handy in ein Satellitennetz einwählt. Darin informiert sie auch über die Kosten. Außerdem hat 1&1 einen neuen Schutz eingebaut, der eine automatische Verbindung zu den Satellitennetzen von Schiffen verhindert. Dem reisenden Paar nutzt diese Verbesserung nichts. Es hatte die Fähre ja bereits im Juni benutzt.
Tipp: Deaktivieren Sie die Funktionen „Daten-Roaming“ und „Mobile Daten“ in den „Einstellungen“ Ihres Gerätes. So vermeiden Sie, dass Sie unbemerkt mobile Daten über ein Satellitennetz nutzen. Am sichersten ist es natürlich, wenn Sie das Handy auf dem Schiff einfach ausschalten.
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@franzpennig: Leider gilt die Obergrenze hier nicht.
Beim Verbraucherportal Baden Würtemberg ist zu lesen: "Auf hoher See ist in der Regel kein Mobilfunknetz eines Festlandes verfügbar. Hier kann nur über Satellit telefoniert werden und eine Satellitennutzung ist vergleichsweise teuer. Dabei gelten die Regeln der EU für das Roaming und die Kostenobergrenzen nicht."
@MrsMm: Wir haben nicht für die ganze Welt geprüft, was deutsche Kunden bezahlen, aber für 36 typische Urlaubsländer finden Sie unter dem folgenden Link einen Artikel und eine interaktive Tabelle, bei der Sie sich für die einzelnen Reiseländer die Ergebnisse dazu anzeigen lassen können, was die Mobilfunkverbindung kostet: www.test.de/Mobilfunk-auf-Reisen-50-Euro-fuer-ein-verschicktes-Foto-Das-geht-guenstiger-5033564-0 (maa)
Das ist schon ein ziemlich ordentliche Batzen Geld 6000 Euro zu zahlen, weil man ein paar Mal an einem Tag telefoniert hat. Ich könnte in Kürze auch vor solch einem Problem stehen, da ich in das Außland fahrne möchte. Gibt es einen Anbieter, mit dem weltweit telefoniert werden kann, zu einem festen Preis?
Beim Anbieter simquadrat funktioniert kostenpflichtiges Datenroaming erst dann, wenn man per SMS ein entsprechendes Paket gebucht hat. So kann es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommen.
Leider scheint der Artikel schlecht recherchiert zu sein. Die ursprüngliche Forderung hätte der Mobilfunkanbieter niemals durchsetzen können. Es gibt ähnliche Gerichtsurteile sogar beim Festnetzanschluss, der Anbieter muss erkennen, dass die atypischen Kosten niemals dem Kundenwunsch entsprechen und regulatorisch eingreifen. Bei Mobilfunkverträgen gilt sogar eine Kostenobergrenze von 59,50 € bei Roaming (sofern nicht vom Kunden explizit abgeändert), ab der Mobilfunkanbieter die Verbindung trennen und nachfragen muss. Ohne entsprechenden Kostenhinweis per SMS lässt sogar die gesamte Abrechnung in Frage stellen.
Entsprechender Hinweis auf die Verbraucherrechte hätte ich von Stiftung Finanztest schon erwartet anstatt 230 € als Kulanz im Raum stehen zu lassen.