Mobilfunkfirmen dürfen nichts dafür verlangen, wenn ihre Kunden Restguthaben aus Prepaid-Verträgen ausgezahlt bekommen möchten. Sie dürfen auch nicht zu hohe Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen verlangen. Doch viele Firmen halten sich nicht an diese Regeln. Verbraucherschützer sind jetzt gegen die Vertragssünder vorgegangen – 17 Mobilfunkfirmen haben ihre nachteiligen Vertragsbedingungen schon geändert.
Kundenfeindliche Klauseln geändert
Mobilfunkfirmen dürfen von Kunden keine Auszahlgebühren für Prepaid-Restguthaben verlangen. Das hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht im Fall von klarmobil entschieden, test.de berichtete Auszahlung von Guthaben kostenlos. Die Auszahlung sei gesetzliche Pflicht und dürfe nicht von Gebühren abhängig sein. Mit dieser Entscheidung im Rücken und einem Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Netzbetreiber E-Plus nicht verbrauchtes Guthaben nach Vertragsende auszahlen muss, sind die Verbraucherzentralen nun gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken von insgesamt 24 Anbietern vorgegangen. 17 Telekommunikationsfirmen haben daraufhin nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Unterlassungserklärungen abgegeben. Gegen Bildmobil, Drillisch, mobilcom debitel, simyo und Netzbetreiber O2 haben die Verbraucherzentralen nach eigenen Angaben Klage eingereicht. Das Unternehmen klarmobil hat beim Bundesgerichtshof Beschwerde eingelegt, weil das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Fall nicht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hatte.
Viele Firmen wollten unzulässige Gebühren
Auch überhöhte Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften mussten etliche Mobilfunkunternehmen reduzieren. Allmobil im Vodafone-Netz behielt sich zum Beispiel vertraglich vor, für die erste Mahnung 4,95 Euro und für die zweite 10,90 Euro zu verlangen. Die Klausel musste der Anbieter nun ändern. Bei einigen Firmen sollten Kunden sogar eine Mahngebühr zahlen, ohne überhaupt mit ihrer Zahlung im Verzug zu sein. Für die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos sollten Kunden der Mobilfunkmarke discotel mit bis zu 20,47 Euro büßen und Drillisch-Kunden mit bis zu 18,49 Euro. Auch das gibt es nicht mehr. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte Mahngebühren in Höhe von 9,95 Euro sowie Rücklastschriftgebühren in Höhe von 19,95 Euro für unzulässig erklärt, weil diese den zu erwartenden Schaden weit übersteigen würden.
Tipps für Handy-Kunden
- Erstattung fordern. Fordern Sie volle Erstattung von Prepaid-Restguthaben, wenn Ihnen ein Unternehmen Gebühren abziehen will. Mobilfunkunternehmen, die eine Unterlassungserklärung abgegeben haben oder gegen deren Gebühren die Verbraucherzentralen klagen, finden Sie in dieser Liste.
- Günstig telefonieren. Wenn Sie sich nach einem günstigen Handytarif umsehen wollen, finden Sie für unterschiedliche Nutzerprofile aktuelle Konditionen im Produktfinder Handytarife.