So haben wir getestet
Im Test: 20 mittelscharfe Senfe, darunter 3 Bioprodukte.
Einkauf: Januar/Februar 2015. Alle Ergebnisse und Bewertungen beziehen sich auf Proben mit dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum.
Preise: Anbieterbefragung im Mai 2015.
Abwertungen
War die Note für die sensorische Beurteilung befriedigend, konnte das test-Qualitätsurteil höchstens eine halbe Note besser sein. Lautete das Schadstoffurteil ausreichend, konnte das test-Qualitätsurteil nur eine Note besser sein. War die Deklaration ausreichend, wurde das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet.
Sensorische Beurteilung: 50 %
Fünf geschulte Prüfpersonen beurteilten in Anlehnung an die Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren (ASU) nach Paragraf 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Aussehen, Geruch, Geschmack und Mundgefühl. Auffällige Produkte wurden mehrmals geprüft. Aus den Einzelergebnissen wurde ein Konsens erarbeitet. Festgestellte Besonderheiten und Fehler bestimmten die Note.
Schadstoffe: 25 %
Die Gehalte an Blei und Kadmium analysierten wir mittels ICP-MS gemäß DIN-Methode. Auf Pestizidrückstände untersuchten wir mittels GC-MS/MS und LC-MS/MS gemäß ASU. Nach der BfR-Methode bestimmten wir mittels LC-MS/MS die Gehalte an 28 verschiedenen Pyrrolizidinalkaloiden und deren N-Oxiden. Nach zehntägiger Lagerung mit Kontakt des Inhalts zum Verschluss prüften wir mittels GC-MS auf 18 verschiedene Weichmacher. Es waren keine nachweisbar.
Verpackung: 10 %
Drei Experten prüften die Handhabung der Packungen hinsichtlich Öffnen, Entnehmen und Wiederverschließen. Ergänzend bewerteten wir die Kennzeichnung der Verpackungsmaterialien, Recyclinghinweise und Originalitätssicherungen.
Deklaration: 15 %
Wir prüften die Verpackungsangaben gemäß allen lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften auf Vollständigkeit und Richtigkeit, ergänzend auf freiwillige Angaben. Drei Experten bewerteten Leserlichkeit und Übersichtlichkeit.
Weitere Untersuchungen
Wir prüften gemäß ASU: Trockenmasse, Gesamtfett, Chlorid, Allylsenföl, die Süßstoffe Aspartam, Acesulfam-K, Saccharin. In Anlehnung an die ASU bestimmten wir: pH-Wert, Asche, Rohprotein, Gesamtsäure, die Süßstoffe Sucralose und Cyclamat. Zucker und synthetische Farbstoffe analysierten wir mittels HPLC. Synthetische Farbstoffe waren nicht nachweisbar. Auf Stärke untersuchten wir enzymatisch, alle Gehalte lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze. Kohlenhydratgehalt und physiologischer Brennwert (ohne Ballaststoffe) berechnet. Den Natriumgehalt bestimmten wir mittels ICP-MS und berechneten hieraus den Kochsalzgehalt. Auf Konservierungsstoffe prüften wir gemäß ASU. Es waren keine nachweisbar. Den Gehalt an Gesamtschwefeldioxid bestimmten wir nach dem Monier-Williams-Verfahren. Es war keines nachweisbar. Die mikroskopische Prüfung erfolgte nach Entfettung direkt und nach Färbung mittels Jodkaliumjodid-Lösung. Zum Nachweis von gentechnisch veränderten Bestandteilen prüften wir mittels Real-Time-PCR (Vervielfältigungsmethode für Genabschnitte) in Anlehnung an ASU auf folgende Gensequenzen: CaMV35S-Promotor, NOS-Terminator, FMV35S-Promotor, EPSPS, bar, 35S-pat und 35S-nptII. Ergänzend wurden positive Befunde durch gezielte Untersuchungen auf die Rapssorten GT73, Seed Link und MS8 abgesichert. Zusätzlich wurde auf das Blumenkohl-Mosaik-Virus (CaMV) untersucht, um falsch positive Befunde auszuschließen. Bei als glutenfrei gekennzeichneten Produkten überprüften wir dies mittels ELISA.