Für Mitarbeiteraktien, die Beschäftigte börsennotierter Unternehmen vergünstigt erhalten, soll ab 1. Juli 2021 ein höherer Steuerfreibetrag gelten. Das beschloss der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Rabatt beim Bezug solcher Aktien versteuern, wenn er den Freibetrag übersteigt. Er beträgt derzeit 360 Euro und wird auf 1 440 Euro vervierfacht.
Viele Unternehmen orientieren sich erfahrungsgemäß am Freibetrag, wenn sie festlegen, in welcher Höhe sie Vergünstigungen gewähren. Beschäftigte können daher darauf hoffen, dass ihr Arbeitgeber die Regelungen entsprechend anpasst.
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