Mitarbeiter­aktien Höherer Frei­betrag

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Für Mitarbeiter­aktien, die Beschäftigte börsennotierter Unternehmen vergüns­tigt erhalten, soll ab 1. Juli 2021 ein höherer Steuerfrei­betrag gelten. Das beschloss der Finanz­ausschuss des Deutschen Bundes­tages. Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer müssen den Rabatt beim Bezug solcher Aktien versteuern, wenn er den Frei­betrag über­steigt. Er beträgt derzeit 360 Euro und wird auf 1 440 Euro vervierfacht.

Viele Unternehmen orientieren sich erfahrungs­gemäß am Frei­betrag, wenn sie fest­legen, in welcher Höhe sie Vergüns­tigungen gewähren. Beschäftigte können daher darauf hoffen, dass ihr Arbeit­geber die Rege­lungen entsprechend anpasst.

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