Im Steuerrecht gilt der vergünstigte Bezug von Belegschaftsaktien als „geldwerter Vorteil“ und müsste wie das Gehalt versteuert werden. Es gibt aber eine Freigrenze von 360 Euro. Bis zu diesem Betrag bleiben Vergünstigungen zum Beispiel in Form von Gratisaktien steuerfrei. Erhält ein Angestellter vom Arbeitgeber einen Rabatt von 50 Prozent auf seine Belegschaftsaktien, könnte er also Aktien im Wert von 720 Euro steuerfrei kaufen. Bei höheren Summen muss er den geldwerten Vorteil, der sich aus dem Rabatt ergibt, mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Unabhängig davon müssen auch Besitzer von Mitarbeiteraktien alle Gewinne versteuern, die sie mit dieser Beteiligung erzielen. Sowohl auf die jährlichen Dividenden als auch auf Kursgewinne fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Bis zu 801 Euro pro Jahr können Anleger im Rahmen des Sparerfreibetrags steuerfrei kassieren (gemeinsam veranlagte Ehepaare das Doppelte). Um einen automatischen Abzug durch die Depotstelle zu vermeiden, müssen sie dort aber einen Freistellungsauftrag abgeben.
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@alle: Weitere Tipps zur Senkung der mit der Investition in Einzelaktien verbundenen Risiken, finden Sie im Artikel unter Punkt 4 "Risiko senken". (maa)
Ich weiß nicht, ob im Finanztest-Artikel darauf hingewiesen wird, aber Mitarbeiteraktien haben einen schwerwiegenden Nachteil, den man unbedingt bedenken sollte: die fehlende Risikostreuung. Wenn der Arbeitgeber in Schieflage gerät, ist nicht nur der Job weg, sondern auch das Vermögen, das in Mitarbeiteraktien angelegt ist. Auch eine Firma wie Siemens kann in Konkurs gehen, man kann sich da nie 100% sicher sein. Es muss auch nicht gleich ein Konkurs sein: Denken Sie an die Deutsche Bank, deren Aktienkurs stark gefallen ist und die gleichzeitig stark Personal abbaut.
Daher mein persönlicher Rat: Nehmen Sie den Vorteil günstiger MItarbeiteraktien ruhig mit, aber verkaufen Sie diese sofort nach der MIndesthaltefrist und kaufen Sie Akien anderer Unternehmen. Denn bereits Ihr Job hängt am Wohl und Wehe Ihres Arbeitgebers, da sollte Ihr Vermögen nicht auch noch von ihm abhängen.