Mitarbeiter­aktien

Steuer­regeln: 360 Euro pro Jahr gibt es steuerfrei

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Im Steuerrecht gilt der vergüns­tigte Bezug von Beleg­schafts­aktien als „geld­werter Vorteil“ und müsste wie das Gehalt versteuert werden. Es gibt aber eine Frei­grenze von 360 Euro. Bis zu diesem Betrag bleiben Vergüns­tigungen zum Beispiel in Form von Gratis­aktien steuerfrei. Erhält ein Angestellter vom Arbeit­geber einen Rabatt von 50 Prozent auf seine Beleg­schafts­aktien, könnte er also Aktien im Wert von 720 Euro steuerfrei kaufen. Bei höheren Summen muss er den geld­werten Vorteil, der sich aus dem Rabatt ergibt, mit seinem persönlichen Steu­ersatz versteuern.

Unabhängig davon müssen auch Besitzer von Mitarbeiter­aktien alle Gewinne versteuern, die sie mit dieser Beteiligung erzielen. Sowohl auf die jähr­lichen Dividenden als auch auf Kurs­gewinne fällt die Abgeltung­steuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer an. Bis zu 801 Euro pro Jahr können Anleger im Rahmen des Sparerfrei­betrags steuerfrei kassieren (gemein­sam veranlagte Ehepaare das Doppelte). Um einen auto­matischen Abzug durch die Depot­stelle zu vermeiden, müssen sie dort aber einen Frei­stellungs­auftrag abgeben.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.02.2016 um 11:14 Uhr
    Einzelaktie + Risiko senken

    @alle: Weitere Tipps zur Senkung der mit der Investition in Einzelaktien verbundenen Risiken, finden Sie im Artikel unter Punkt 4 "Risiko senken". (maa)

  • Peter089 am 07.02.2016 um 19:08 Uhr
    Denken Sie an die Risikostreuung!

    Ich weiß nicht, ob im Finanztest-Artikel darauf hingewiesen wird, aber Mitarbeiteraktien haben einen schwerwiegenden Nachteil, den man unbedingt bedenken sollte: die fehlende Risikostreuung. Wenn der Arbeitgeber in Schieflage gerät, ist nicht nur der Job weg, sondern auch das Vermögen, das in Mitarbeiteraktien angelegt ist. Auch eine Firma wie Siemens kann in Konkurs gehen, man kann sich da nie 100% sicher sein. Es muss auch nicht gleich ein Konkurs sein: Denken Sie an die Deutsche Bank, deren Aktienkurs stark gefallen ist und die gleichzeitig stark Personal abbaut.
    Daher mein persönlicher Rat: Nehmen Sie den Vorteil günstiger MItarbeiteraktien ruhig mit, aber verkaufen Sie diese sofort nach der MIndesthaltefrist und kaufen Sie Akien anderer Unternehmen. Denn bereits Ihr Job hängt am Wohl und Wehe Ihres Arbeitgebers, da sollte Ihr Vermögen nicht auch noch von ihm abhängen.