Steuerregeln: 360 Euro pro Jahr gibt es steuerfrei
Im Steuerrecht gilt der vergünstigte Bezug von Belegschaftsaktien als „geldwerter Vorteil“ und müsste wie das Gehalt versteuert werden. Es gibt aber eine Freigrenze von 360 Euro. Bis zu diesem Betrag bleiben Vergünstigungen zum Beispiel in Form von Gratisaktien steuerfrei. Erhält ein Angestellter vom Arbeitgeber einen Rabatt von 50 Prozent auf seine Belegschaftsaktien, könnte er also Aktien im Wert von 720 Euro steuerfrei kaufen. Bei höheren Summen muss er den geldwerten Vorteil, der sich aus dem Rabatt ergibt, mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Unabhängig davon müssen auch Besitzer von Mitarbeiteraktien alle Gewinne versteuern, die sie mit dieser Beteiligung erzielen. Sowohl auf die jährlichen Dividenden als auch auf Kursgewinne fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Bis zu 801 Euro pro Jahr können Anleger im Rahmen des Sparerfreibetrags steuerfrei kassieren (gemeinsam veranlagte Ehepaare das Doppelte). Um einen automatischen Abzug durch die Depotstelle zu vermeiden, müssen sie dort aber einen Freistellungsauftrag abgeben.