Die Kassen bezahlen rezeptfreie Arzneimittel nicht mehr. Als dennoch verordnungsfähig führt die Ausnahmeliste an: zu spritzende (injizierbare) pflanzliche Mistelpräparate, auf Mistellektin normiert und eingesetzt, um die Lebensqualität von Patienten mit bösartigen Tumoren zu verbessern, die nicht mehr mit Heilung rechnen können (palliative Therapie). Diese Bedingungen erfüllt derzeit nur Lektinol von Madaus. Cefalektin enthält einen nicht normierten Gesamtextrakt. Der Hersteller von Eurixor versichert, sein Produkt sei auf Mistellektin normiert. In Deutschland ist es aber so noch nicht zugelassen. Andere Mistelpräparate gehören zur anthroposophischen Therapierichtung. Können diese Mittel in der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden?
Eine Kasse verweigerte die Kostenübernahme, weil sich anthroposophische Mistelpräparate bei den Angaben zur Anwendung nicht auf die palliative Therapie beschränken, sondern Aussagen zur allgemeinen Krebstherapie machen. Ein juristischer Streit wurde im März zugunsten anthroposophischer Mistelmittel entschieden. Dagegen läuft nun wieder eine Klage: Der Bundesausschuss will klarstellen, dass die Beschränkung auf palliative Therapie auch für anthroposophische Mistelmittel verbindlich sei. Bisher wären sie besser gestellt als andere Mittel, wird argumentiert.
Sieben Ampullen Iscador M, 20 mg, kosten übrigens zum Beispiel 45,60 Euro, fünf Ampullen Lektinol, 0,5 ml, 46,75 Euro. Injektionshinweis: zweimal die Woche eine Ampulle.
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