
Friseure haften für ihre Arbeit.
Schädigt ein Friseur beim Färben die Haare so, dass sie abgeschnitten werden müssen, können einer Kundin 1 000 Euro Schmerzensgeld zustehen.
Eine Frau wollte ihre langen schwarzen Haare blondieren lassen. Da das Haar deutliche Schäden hatte, riet die Friseurin von einer Komplettblondierung ab und schlug ein sogenanntes Painting vor. Doch das Färbemittel reagierte mit den Resten einer früheren Färbung und erhitzte sich – das Haar wurde versengt. Es musste deshalb auf Kinnlänge gekürzt werden.
Die ausgebildete Friseurin hätte von der Blondierung abraten oder zumindest an einigen Haarspitzen einen Probedurchlauf machen müssen, meinte das Amtsgericht Rheine. Da das Haar der Kundin massive Vorschäden hatte, sprach es ihr nur 1 000 Euro Schmerzensgeld zu (Az. 14 C 391/14).