Nur 18 Prozent der 450-Euro-Jobber zahlen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Zahl meldet die Minijob-Zentrale. Zwar sind Minijobber seit 2013 generell rentenversicherungspflichtig, sie dürfen jedoch auf Antrag bei ihrem Arbeitgeber auf die Versicherungspflicht verzichten. Der Arbeitgeber bezahlt dann pauschal 15 Prozent, während der Arbeitnehmer seinen Beitrag von 3,7 Prozent des Gehalts spart. Die Rente, die dadurch wegfällt, ist nur sehr klein, jedoch entfallen durch den Verzicht auch andere Leistungen der Rentenversicherung wie Reha-Leistungen, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung. Viele weitere Informationen erhalten Sie in unserem Special Rente: Warum Minijobber in die Rentenversicherung einzahlen sollten, Finanztest 4/2016.
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