Minijob

Die Abgabenlast von Midijobs

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Arbeitnehmer zahlen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeits­losen­versicherung bis zu 20,425 Prozent Beitrag. Minijobber sind von Sozial­abgaben befreit. Wer 450,01 bis 850 Euro verdient, kann als Midijobber einen ermäßigten Beitrags­satz zahlen.

Brutto­lohn im Monat

Ermäßigter Sozial­abgabenbeitrag für Midijobber1

Ersparnis gegen­über normalem Beitrags­satz1

450,01

 49

43

500

 65

37

550

 80

32

600

 96

27

650

111

22

700

127

16

750

143

11

800

158

 5

850

174

 0

Quelle: Neuer Verband der Lohn­steuer­hilfe­ver­eine

1
Werte in Euro gerundet für ledige Kinder­lose, die 2013 einen Midijob begonnen haben. Für vorher begonnene Midijobs können Über­gangs­regelungen gelten, die auch zu Abweichungen bei der Beitrags­ersparnis führen können.
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