
12,63 Euro in der Stunde müssen Arbeitnehmer derzeit mindestens verdienen, um nach 45 Versicherungsjahren auf eine gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung zu kommen. Das zeigen Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 8,84 Euro. Er wird vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Einzelhandel und der fleischverarbeitenden Branche gezahlt. Ab Januar 2019 wird er angehoben. Um wie viel, entscheidet bis Ende Juni die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission. Für eine auskömmliche gesetzliche Rente dürfte es aber auch danach nicht reichen. Selbst beim europäischen Spitzenreiter Luxemburg liegt der Mindestlohn derzeit nur bei 11,55 Euro. Die Regierung plant aber für Menschen, die lange gearbeitet und wenig verdient haben, die Einführung einer Grundrente. Sie soll 10 Prozent über der Grundsicherung liegen. Mehr zum Thema Grundsicherung in unserem Special Wenn das Geld später nicht reicht.
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- Die staatliche Grundsicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht. test.de erklärt, wie der Staat hilft und beantwortet häufige Fragen zum Thema.
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- Alle profitieren: Der Grundfreibetrag wird zum zweiten Mal 2022 erhöht. Für Arbeitnehmer steigt die Jobkostenpauschale auf 1200 Euro, Fernpendler setzen mehr pauschal ab.
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- Wer lange gearbeitet aber wenig verdient hat, bekommt einen Rentenzuschlag. Die Stiftung Warentest erklärt, wie die Grundrente funktioniert und hilft bei der Berechnung.
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