Praktikanten müssen ihr niedriges Gehalt nicht ewig akzeptieren. Eine junge Frau war mehr als fünf Jahre als Praktikantin mit einer 43-Stunden-Woche beschäftigt und erhielt 300 Euro monatlich, einen Stundenlohn von 1,62 Euro. Nach einem Realschulabschluss wollte sie Fachberaterin für Finanzdienstleistungen werden. Die ihr versprochene Ausbildung erhielt sie allerdings nur sporadisch.
Das Landesarbeitsgericht München hat der jungen Frau nun fast 50 000 Euro Arbeitsentgelt zugesprochen, inklusive Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Das entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde (Az. 3 Sa 23/16, nicht rechtskräftig).