Praktikanten müssen ihr niedriges Gehalt nicht ewig akzeptieren. Eine junge Frau war mehr als fünf Jahre als Praktikantin mit einer 43-Stunden-Woche beschäftigt und erhielt 300 Euro monatlich, einen Stundenlohn von 1,62 Euro. Nach einem Realschulabschluss wollte sie Fachberaterin für Finanzdienstleistungen werden. Die ihr versprochene Ausbildung erhielt sie allerdings nur sporadisch.
Das Landesarbeitsgericht München hat der jungen Frau nun fast 50 000 Euro Arbeitsentgelt zugesprochen, inklusive Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Das entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde (Az. 3 Sa 23/16, nicht rechtskräftig).
-
- Was können Mitarbeiter tun, die eine Weiterbildung absolvieren möchten? Gehen Sie damit Verpflichtungen ein?
-
- Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Die konkreten Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
-
- Während Berufstätige ihre Ausgaben für Fortbildungen unbegrenzt als Werbungskosten absetzen können, gelten die Kosten für eine Erstausbildung nur als Sonderausgaben.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Und warum hat die junge Dame das fünf Jahre mitgemacht? Warum hat sie nicht das Unternehmen und/oder die Ausbildung gewechselt? Und warum spricht ihr das Gericht auch den Mindestlohn für eine Zeit zu, wo es gar keinen Mindestlohn gab? Fragen über Fragen.