Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf Joghurt, Käse oder Konfitüre abgelaufen ist, müssen sie noch lange nicht in den Mülleimer wandern. Sie dürfen sogar noch verkauft werden, ohne dass im Regal besonders darauf hinzuweisen ist. Das MHD bedeutet: Das Produkt ist mindestens bis dahin haltbar. Aber auch nach Ablauf der Mindesthaltbarkeitsfrist sollte es noch in Ordnung sein, wenn auch mit Einschränkungen. Bis zum letzten Tag des MHD dürfen sich aber beispielsweise Geruch, Geschmack, Aussehen und Konsistenz nicht wesentlich verschlechtern – die richtige Lagerung vorausgesetzt. Etwas anderes ist es, wenn ein besonders leicht verderbliches Lebensmittel wie Fisch oder Fleisch ein Verzehrsdatum trägt. Das darf nach diesem Datum nicht mehr verkauft werden, denn es könnte verdorben und damit gesundheitsgefährdend sein.
Tipp: Je früher etwas gegessen wird, desto besser ist die Qualität. Andererseits können gerade Produkte wie Joghurt und Quark auch noch viele Tage nach dem MHD in Ordnung sein. Nutzen Sie also alle Sinne und probieren Sie, bevor Sie ein Lebensmittel mit verstrichenem MHD verspeisen – oder entsorgen.
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