Halt­barkeit von Lebens­mitteln

7 Tipps für den Selbst­check zuhause

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Halt­barkeit von Lebens­mitteln - Nicht gleich wegwerfen

Schimmel­prüfung. Abge­packter Salat mit Schimmel oder schmieriger Flüssig­keits­ansamm­lung ist nicht mehr zu retten. © Highwaystarz-Photography

Ist das Ei noch frisch? Muss Käse mit Schimmel in den Müll? So prüfen Sie bei beliebten Lebens­mitteln selbst, ob diese weiter genieß­bar sind.

1. Eier: So prüfen Sie, ob das Ei noch gut ist

Wenn Sie rohe Eier in ein Glas mit Wasser legen, können Sie prüfen, wie frisch sie sind: Ganz frische Eier bleiben am Boden liegen – verwenden Sie nur solche für Speisen mit rohen Eiern wie Tiramisu. Einige Tage alte Eier stellen sich leicht schräg nach oben bis senkrecht auf. Eier, die an der Oberfläche schwimmen, sollten Sie nur durch­erhitzt verzehren.

2. Milch: Wie Sie heraus­finden, ob Milch schlecht ist

Früher war klar: Riecht oder schmeckt Milch sauer, sollte man sie nicht mehr trinken. Doch die heute weit verbreitete länger halt­bare Frisch­milch und H-Milch können verderben, ohne dass sie sauer riechen. Daher bei ihnen auf muffigen, bitteren oder alten Geschmack achten. Sie mögen nicht probieren? Dann gießen Sie einen Schluck Milch aus: Ist sie klumpig geworden, dann entsorgen. Das gilt auch, wenn Milch in Kaffee ausflockt.

3. Käse: Was Sie bei Schimmel tun sollten

Bei Camembert und Gorgonzola gehört Schimmel dazu. Entsorgen Sie aber Käsesorten und geriebener Käse mit Schimmel. Groß­zügiges Wegschneiden reicht nur bei kleinen Schimmel­stellen auf Hartkäse wie Parmesan und Grana Padano, Emmen­taler oder reifem Gouda.

4. Aufschnitt: Woran Sie erkennen, ob Wurst schlecht geworden ist

Sind Wurst­scheiben grau oder grünlich verfärbt, haben eine schmierige Oberfläche oder riechen unangenehm, dann nicht mehr verzehren. Weißer Belag an rohem Schinken kann dagegen unbe­denk­lich sein: Es könnte sich um Salz handeln, dass durch den Trock­nungs­prozess auskristallisiert ist. Oder um eine Mischung aus Schmalz und Salz, mit der Parmaschinken einge­rieben wird, damit er nicht zu stark austrocknet.

5. Mehl und Nudeln: Prüfen Sie auf Schädlinge wie Motten

Gespinste oder Verunreinigungen in Getreide­produkten sowie verklumptes Mehl deuten auf Befall mit Schädlingen wie Lebens­mittel­motten oder Mehlkäfern hin. Dann ab in den Müll damit. Luft­dichte Behält­nisse – Kunst­stoff­dosen, Schraubgläser – halten sie und ihre Larven zuver­lässig fern. Kontrollieren Sie die Vorräte regel­mäßig und wischen Sie dabei gleich die Vorrats­schränke aus.

6. Konserven: Gewölbte oder zerbeulte Dosen müssen weg

Noch alte Konserven­dosen im Kellerregal gefunden? Sie können den Inhalt probieren, wenn die Dose nicht undicht, verrostet, zerbeult oder gewölbt ist. Dann ab in den Müll. Eine Wölbung oder Ausbeulung kann darauf hindeuten, dass der Inhalt nicht ausreichend konserviert ist und der Erreger Clostridium botulinum in der Dose gedeiht: Er bildet unter Ausschluss von Sauer­stoff gefähr­liches Nervengift.

7. Tiefgekühltes: Machen Sie den Geruchs­test

Tief­gefrorenes wie Beeren oder Aufbackbrötchen ist meist auch nach dem Mindest­halt­barkeits­datum verzehr­bar – wenn es vor dem Einfrieren hygie­nisch einwand­frei behandelt wurde und die Kühlkette nicht unterbrochen war. Nach dem Auftauen hilft Schnuppern: Riecht Aufgetautes unangenehm, dann nicht mehr essen. Helle Stellen infolge von Gefrierbrand etwa bei Fisch oder Fleisch sind kein Grund zum Entsorgen: Einfach wegschneiden.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.04.2023 um 12:27 Uhr
MHD und Verbrauchsdatum

@kweyers: Das MHD gilt nur für ungeöffnete Originalverpackungen. Einmal aufgemacht, gelangen Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen hinein und verursachen bzw. beschleunigen den Verderb. Das MHD dient dann nur noch der Orientierung, gilt aber nicht mehr als eine Art Garantie.
Entnehmen Sie die Gurken immer mit einer sauberen Gabel und stellen Sie das Gurkenglas baldmöglichst wieder in den Kühlschrank, so vermeiden Sie einen vorschnellen Verderb. Solange das Gurkenwasser klar ist und keine Veränderung von Geruch und Geschmack festzustellen sind, können Sie Ihre Essiggurken bedenkenlos genießen.
Achtung: Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (z.B. Fleisch und Fisch) ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben. Nach Ablauf dieses Datums ist von einem Verzehr abzuraten.

kweyers am 01.04.2023 um 11:13 Uhr
Verbrauchstdatum

Auf vielen Produkten findet man mittlerweile vage Angaben wie "nach dem Öffnen innerhalb weniger Tage aufbrauchen".
Versuchen sich die Hersteller so aus der Verantwortung zu stehlen?
Ich finde es absurd wenn z.B. auf einem Glas Essiggurken steht, dass man es innerhalb einer Woche aufbrauchen soll. Wer macht so etwas? Gerade für Singles ist das unsinnig.
Was steckt dahinter? Und wieso wird das in dem Artikel mit keinem Wort erwähnt?

Gelöschter Nutzer am 19.02.2023 um 12:12 Uhr
Die Politiker schlafen

Toller Artikel der Stiftung. Mit wertvollen und wichtigen Hinweisen. Herzlichen Dank dafür. Meiner Ansicht nach sollte die gesetzliche Pflicht zur Angabe eines MHD überprüft und gezielt abgeschafft werden. Natürlich nicht für alle Lebensmittel. Aber so benötigen Vollkonserven zum Beispiel mit Sicherheit kein MHD. Wie dieser Artikel vollkommen zurecht schreibt, sind Vollkonserven unbeschädigt praktisch unbegrenzt lagerfähig. Auch nach Jahrzehnten sind Vollkonserven problemlos zu genießen. Voraussetzung ist eine unbeschädigte Dose. Und der Geschmack wird natürlich mit der Zeit nicht besser. Hier kann die gesetzliche Pflicht zur Angabe eines MHD problemlos entfallen. Warum geschieht dies nicht? Es gibt noch sehr viele andere Lebensmittel und Bereiche, wo eine Angabe des MHD , zumindest verpflichtend, nicht nötig ist. Auch hier könnten Anpassungen erfolgen. Aber unsere Politiker tun mal wieder nichts.

sabinebeate49 am 07.01.2023 um 12:38 Uhr
Geruchssinn verloren

So geht es leider vielen Personen, sie haben den Geruchssinn und damit ist auch der Geschmackssinn eingeschränkt. Das kann an Corona liegen oder einfach am Alter oder an einer anderen Erkrankung der Atemorgane - so wie bei mir.
Deshalb halte ich nichts davon, das MHD einfach abzuschaffen. Besser ist es zu lernen, damit sinnvoll umzugehen.

halsbandschnaepper am 14.12.2022 um 17:06 Uhr
"noch Tage nach dem MHD genieß­bar"

"Gereifte Produkte wie Joghurt, Quark, Käse, Sauerrahm oder Kefir sind unge­öffnet meist noch Tage nach dem MHD genieß­bar, oft auch länger."
Solche Aussagen sind lächerlich. Also ob das MHD ein magisches Datum wäre. Nichts mit Tage. Wenn die Kühlkette eingehalten wurde sind diese Produkte 100 % noch einige Wochen später noch genießbar, wenn nicht gar Monate.