Kühlt die Klimaanlage eines im Prospekt als klimatisiert beworbenen Hotels die Zimmertemperatur während der Nacht nicht unter 24 Grad und am Tag sogar noch etwas darüber, muss das ein Urlauber nicht akzeptieren. Es ist mehr als eine reine Unannehmlichkeit. Eine Minderung des Reisepreises um 15 Prozent ist berechtigt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 21 U 149/14).