Unser Rat
Pflegefamilie werden. Wenn Sie sich vorstellen können, als Pflegefamilie einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling aufzunehmen, wenden Sie sich zunächst an das örtliche Jugendamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Achtung: Nicht alle Jugendämter vermitteln geflüchtete Jugendliche in Gastfamilien.
Persönliche Voraussetzungen. Ob verheiratet, alleinstehend, Wohn- und Lebensgemeinschaft: Grundsätzlich kann jeder Erwachsene Pflegemutter oder -vater werden. Für die Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Das Jugendamt prüft, ob Sie die Voraussetzungen mitbringen (Bewerbung als Gastfamilie).
Wegweiser-Telefon. Bei der Vermittlung von Ansprechpartnern hilft auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiter (Bafza.de), Telefon 0 800/2 00 50 70.