Minderjäh­rige Flücht­linge

Leistungen der Jugend­hilfe: So viel zahlt der Staat für die Familien

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  • Für Jugend­liche in Voll­zeit­pflege zahlt das Jugend­amt monatlich Pflegegeld für laufende Kosten wie die für Ernährung, Unterkunft, Bekleidung, Schulbedarf und Taschengeld.
  • Auf Antrag gibt es einmalige Beihilfen und Zuschüsse für die notwendige Grund- und Erst­ausstattung für Bekleidung und Mobiliar, Klassen­fahrt etc.
  • Pfle­geeltern erhalten auch Kinder­geld. Dies gilt nicht, solange der recht­liche Status des Flücht­lings ungeklärt ist. Das Kinder­geld wird zum Teil auf das Pflegegeld ange­rechnet.
  • Eine Pflege­person bekommt die Beiträge für eine private Unfall­versicherung für sich (maximal 155,40 Euro pro Jahr*) und die hälftigen Kosten einer privaten Alters­vorsorge (maximal 42,53 Euro pro Monat*) vom Jugend­amt erstattet. Die Maximal­beträge variieren stark – je nach Jugend­amt.
  • Privaten Haft­pflicht­schutz haben junge Geflüchtete manchmal über das Jugend­amt. Falls nicht, sollten Pfle­geeltern ihren Haft­pflicht­versicherer kontaktieren und das Pflegekind mit in die Police aufnehmen. Über die Versicherung sind Schäden abge­deckt, die Dritten zugefügt werden.
  • Bei gesetzlich kranken­versicherten Pfle­geeltern können Jugend­liche im Rahmen der Familien­versicherung mitversichert werden. Bei privat Kranken­versicherten über­nimmt das Jugend­amt die Kranken­hilfe­kosten.

Monatliche Pauschal­beträge* für ein Pflegekind

Alter des Pflegekindes

Sach­aufwand (Euro)

Pflege und Erziehung (Euro)

Pflegegeld insgesamt (Euro)

6 bis 11 Jahre

589

237

826

12 bis 18 Jahre

676

237

913

* Empfehlung des Deutschen Vereins für öffent­liche und private Fürsorge e. V. (Deutscher-verein.de). Je nach Kommune und Bundes­land kann es Abweichungen geben.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 17.05.2016 um 14:35 Uhr
finanzielle Risiken für Vormünder

@justizia: Zur rechtlichen Vertretung: Die ehrenamtliche Vormundschaft umfasst die rechtliche Vertretung eines Minderjährigen, das heißt, ein Vormund haftet nicht für einen Jugendlichen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in der Regel über das Jugendamt haftpflichtversichert. Verursacht ein minderjähriger Flüchtling einen Schaden, ist er zunächst selbst verantwortlich und kann den Schaden der Haftpflichtversicherung melden.
Kein Kostenrisiko: Sollten bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Kosten anfallen, die über der pauschalen Aufwandsentschädigung von 399,00 Euro im Jahr liegen, so können Vormünder auch einen höheren Betrag geltend machen, wenn sie ihre Aufwendungen einzeln nachweisen. Für die anwaltliche Beratung der Jugendlichen im Hinblick auf ihr Bleiberecht oder einen Asylantrag entstehen Anwaltskosten. Da die Jugendlichen jedoch in der Regel vermögenslos sind, erhalten sie für eine rechtliche Beratung „Beratungshilfe“ und für die Beschreitung des Rechtsweges „Prozesskostenhilfe“ (PKH). Dies gilt für alle Menschen, die unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. (PH)

Justizia am 13.05.2016 um 12:39 Uhr
Risiken zu wenig beleuchtet!

Auch hier werden zu wenig die rechtlichen Risiken beleuchtet. Auch die Kostensituation wird zu wenig analysiert - decken die Leistungen der Jugendhilfe die tatsächlich entstehenden Kosten der Pflegefamilie ab ? Beim Haftpflichtschutz eines minderjährigen Flüchtlings - dies ist eine Risikoerhöhung der Haftpflichtversicherung - was kostet dies zusätzlich ? Übernimmt dies das Jugendamt oder ein staatliche Stelle?
Sinnvoll wäre es, ein test-Spezialheft mit dem Thema Flüchtlingshilfe (ggf. kostenfrei als download) herauszugeben - anstatt dies in das monatliche Finanztest-Redaktionsprogramm zu übernehmen! Was hat VERBRAUCHERSCHUTZ mit Flüchtlingshilfe zu tun ??? Ist dies nun eine Gegenleistung zur staatlichen Förderung der Stiftung Warentest im Sinne der politischen Korrektheit???