Für die Aufnahme eines minderjährigen Flüchtlings in eine Pflegefamilie gelten die gleichen Richtlinien wie für die reguläre Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen in Vollzeitpflege. Grundsätzlich gibt es keine Ausschlusskriterien. Eine spezielle Ausbildung oder Sprachkenntnisse sind nicht gefordert. Das Jugendamt verlangt:
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.
- Gesundheitsattest aller erwachsenen Pflegepersonen.
- Idealerweise ein eigenes Zimmer von mindestens neun Quadratmetern für den neuen Mitbewohner.
- Einverständnis der Familienmitglieder.
- Teilnahme an Infoveranstaltungen und Schulungen, die je nach Amt unterschiedlich intensiv gestaltet sind.
- Teilnahme an einem mehrstufigen Eignungsverfahren.
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, mit dem rechtlichen Vormund des Flüchtlings (Interview) und Institutionen wie Schule oder Ausländerbehörde während der Dauer der Hilfe – in der Regel bis zum 18. Geburtstag.
- Vorteilhaft sind berufliche oder private Erfahrungen mit Jugendlichen.
- Ausreichend Zeit füreinander.
- Offenheit und Sensibilität für Erfahrungen aus anderen Kulturen und die Bereitschaft, sich mit ungewohnten Verhaltensweisen auseinanderzusetzen.
- Das Bundesfamilienministerium empfiehlt interessierten Gastfamilien auch, sich die Frage zu stellen, ob sie es aushalten, mit Rassismus und Diskriminierung konfrontiert zu werden.
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@justizia: Zur rechtlichen Vertretung: Die ehrenamtliche Vormundschaft umfasst die rechtliche Vertretung eines Minderjährigen, das heißt, ein Vormund haftet nicht für einen Jugendlichen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in der Regel über das Jugendamt haftpflichtversichert. Verursacht ein minderjähriger Flüchtling einen Schaden, ist er zunächst selbst verantwortlich und kann den Schaden der Haftpflichtversicherung melden.
Kein Kostenrisiko: Sollten bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Kosten anfallen, die über der pauschalen Aufwandsentschädigung von 399,00 Euro im Jahr liegen, so können Vormünder auch einen höheren Betrag geltend machen, wenn sie ihre Aufwendungen einzeln nachweisen. Für die anwaltliche Beratung der Jugendlichen im Hinblick auf ihr Bleiberecht oder einen Asylantrag entstehen Anwaltskosten. Da die Jugendlichen jedoch in der Regel vermögenslos sind, erhalten sie für eine rechtliche Beratung „Beratungshilfe“ und für die Beschreitung des Rechtsweges „Prozesskostenhilfe“ (PKH). Dies gilt für alle Menschen, die unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. (PH)
Auch hier werden zu wenig die rechtlichen Risiken beleuchtet. Auch die Kostensituation wird zu wenig analysiert - decken die Leistungen der Jugendhilfe die tatsächlich entstehenden Kosten der Pflegefamilie ab ? Beim Haftpflichtschutz eines minderjährigen Flüchtlings - dies ist eine Risikoerhöhung der Haftpflichtversicherung - was kostet dies zusätzlich ? Übernimmt dies das Jugendamt oder ein staatliche Stelle?
Sinnvoll wäre es, ein test-Spezialheft mit dem Thema Flüchtlingshilfe (ggf. kostenfrei als download) herauszugeben - anstatt dies in das monatliche Finanztest-Redaktionsprogramm zu übernehmen! Was hat VERBRAUCHERSCHUTZ mit Flüchtlingshilfe zu tun ??? Ist dies nun eine Gegenleistung zur staatlichen Förderung der Stiftung Warentest im Sinne der politischen Korrektheit???