Bewerbung als Gastfamilie: Das Jugendamt prüft die Eignung
Für die Aufnahme eines minderjährigen Flüchtlings in eine Pflegefamilie gelten die gleichen Richtlinien wie für die reguläre Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen in Vollzeitpflege. Grundsätzlich gibt es keine Ausschlusskriterien. Eine spezielle Ausbildung oder Sprachkenntnisse sind nicht gefordert. Das Jugendamt verlangt:
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.
- Gesundheitsattest aller erwachsenen Pflegepersonen.
- Idealerweise ein eigenes Zimmer von mindestens neun Quadratmetern für den neuen Mitbewohner.
- Einverständnis der Familienmitglieder.
- Teilnahme an Infoveranstaltungen und Schulungen, die je nach Amt unterschiedlich intensiv gestaltet sind.
- Teilnahme an einem mehrstufigen Eignungsverfahren.
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, mit dem rechtlichen Vormund des Flüchtlings (Interview) und Institutionen wie Schule oder Ausländerbehörde während der Dauer der Hilfe – in der Regel bis zum 18. Geburtstag.
- Vorteilhaft sind berufliche oder private Erfahrungen mit Jugendlichen.
- Ausreichend Zeit füreinander.
- Offenheit und Sensibilität für Erfahrungen aus anderen Kulturen und die Bereitschaft, sich mit ungewohnten Verhaltensweisen auseinanderzusetzen.
- Das Bundesfamilienministerium empfiehlt interessierten Gastfamilien auch, sich die Frage zu stellen, ob sie es aushalten, mit Rassismus und Diskriminierung konfrontiert zu werden.
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