Rechtsanwalt Christian M. J. Rauch aus Augsburg ist rechtlicher Vertreter für 22 minderjährige Flüchtlinge. Als Vormund kümmert er sich unter anderem um den Asylantrag.
Während die Pflegefamilie für den Alltag der Jugendlichen zuständig ist, regeln Sie als Vormund die rechtlichen Angelegenheiten. Worum geht es dabei?
Rauch: Zunächst geht es um den Asyl- oder Aufenthaltsstatus der minderjährigen Flüchtlinge. Sobald der Status geklärt ist, gibt es mehr Rechtssicherheit. Dann wird auch im Alltag vieles einfacher, weil die Jugendlichen zum Beispiel innerhalb Deutschlands verreisen dürfen. Leider dauern die Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zurzeit noch mehrere Monate.
Welche Rolle spielen Sie im Alltag?
Rauch: Ich sehe die Jugendlichen etwa einmal im Monat. Dann besprechen wir, was ansteht. Viele möchten zum Beispiel ein Schülerkonto eröffnen. Als Vormund muss ich dafür oft persönlich bei der Bank erscheinen. Der Schüler muss außerdem seinen Status nachweisen und meist einen Schulausweis vorlegen. Schüler in Integrationsklassen erhalten jedoch oft keinen Ausweis. Ich suche nach Lösungen für solche bürokratischen Hürden. Auch im Krankheitsfall bin ich zuständig. Kürzlich musste ich einer Blinddarmoperation zustimmen. Ohne Einwilligung des Vormunds dürfen Ärzte Minderjährige – außer im absoluten Notfall – nicht operieren.
Worin liegen die größten Herausforderungen für Jugendliche?
Rauch: Zunächst geht es darum, die deutsche Sprache zu lernen. Weitere Ziele sind ein Schulabschluss und eine Ausbildung. Wichtig ist auch die Vermittlung unserer kulturellen Werte. Jugendliche in einer Pflegefamilie bekommen die Werte vorgelebt. Das ist ein sehr guter Weg, um junge Menschen zu integrieren.
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@justizia: Zur rechtlichen Vertretung: Die ehrenamtliche Vormundschaft umfasst die rechtliche Vertretung eines Minderjährigen, das heißt, ein Vormund haftet nicht für einen Jugendlichen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in der Regel über das Jugendamt haftpflichtversichert. Verursacht ein minderjähriger Flüchtling einen Schaden, ist er zunächst selbst verantwortlich und kann den Schaden der Haftpflichtversicherung melden.
Kein Kostenrisiko: Sollten bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Kosten anfallen, die über der pauschalen Aufwandsentschädigung von 399,00 Euro im Jahr liegen, so können Vormünder auch einen höheren Betrag geltend machen, wenn sie ihre Aufwendungen einzeln nachweisen. Für die anwaltliche Beratung der Jugendlichen im Hinblick auf ihr Bleiberecht oder einen Asylantrag entstehen Anwaltskosten. Da die Jugendlichen jedoch in der Regel vermögenslos sind, erhalten sie für eine rechtliche Beratung „Beratungshilfe“ und für die Beschreitung des Rechtsweges „Prozesskostenhilfe“ (PKH). Dies gilt für alle Menschen, die unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. (PH)
Auch hier werden zu wenig die rechtlichen Risiken beleuchtet. Auch die Kostensituation wird zu wenig analysiert - decken die Leistungen der Jugendhilfe die tatsächlich entstehenden Kosten der Pflegefamilie ab ? Beim Haftpflichtschutz eines minderjährigen Flüchtlings - dies ist eine Risikoerhöhung der Haftpflichtversicherung - was kostet dies zusätzlich ? Übernimmt dies das Jugendamt oder ein staatliche Stelle?
Sinnvoll wäre es, ein test-Spezialheft mit dem Thema Flüchtlingshilfe (ggf. kostenfrei als download) herauszugeben - anstatt dies in das monatliche Finanztest-Redaktionsprogramm zu übernehmen! Was hat VERBRAUCHERSCHUTZ mit Flüchtlingshilfe zu tun ??? Ist dies nun eine Gegenleistung zur staatlichen Förderung der Stiftung Warentest im Sinne der politischen Korrektheit???