Minderjäh­rige Flücht­linge

Interview: Vormund für Jugend­liche

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Rechts­anwalt Christian M. J. Rauch aus Augs­burg ist recht­licher Vertreter für 22 minderjäh­rige Flücht­linge. Als Vormund kümmert er sich unter anderem um den Asyl­antrag.

Während die Pflegefamilie für den Alltag der Jugend­lichen zuständig ist, regeln Sie als Vormund die recht­lichen Angelegenheiten. Worum geht es dabei?

Rauch: Zunächst geht es um den Asyl- oder Aufenthalts­status der minderjäh­rigen Flücht­linge. Sobald der Status geklärt ist, gibt es mehr Rechts­sicherheit. Dann wird auch im Alltag vieles einfacher, weil die Jugend­lichen zum Beispiel inner­halb Deutsch­lands verreisen dürfen. Leider dauern die Verfahren beim Bundes­amt für Migration und Flücht­linge zurzeit noch mehrere Monate.

Welche Rolle spielen Sie im Alltag?

Rauch: Ich sehe die Jugend­lichen etwa einmal im Monat. Dann besprechen wir, was ansteht. Viele möchten zum Beispiel ein Schüler­konto eröffnen. Als Vormund muss ich dafür oft persönlich bei der Bank erscheinen. Der Schüler muss außerdem seinen Status nach­weisen und meist einen Schul­ausweis vorlegen. Schüler in Integrations­klassen erhalten jedoch oft keinen Ausweis. Ich suche nach Lösungen für solche bürokratischen Hürden. Auch im Krank­heits­fall bin ich zuständig. Kürzlich musste ich einer Blinddarm­operation zustimmen. Ohne Einwilligung des Vormunds dürfen Ärzte Minderjäh­rige – außer im absoluten Notfall – nicht operieren.

Worin liegen die größten Heraus­forderungen für Jugend­liche?

Rauch: Zunächst geht es darum, die deutsche Sprache zu lernen. Weitere Ziele sind ein Schul­abschluss und eine Ausbildung. Wichtig ist auch die Vermitt­lung unserer kulturellen Werte. Jugend­liche in einer Pflegefamilie bekommen die Werte vorgelebt. Das ist ein sehr guter Weg, um junge Menschen zu integrieren.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 17.05.2016 um 14:35 Uhr
finanzielle Risiken für Vormünder

@justizia: Zur rechtlichen Vertretung: Die ehrenamtliche Vormundschaft umfasst die rechtliche Vertretung eines Minderjährigen, das heißt, ein Vormund haftet nicht für einen Jugendlichen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in der Regel über das Jugendamt haftpflichtversichert. Verursacht ein minderjähriger Flüchtling einen Schaden, ist er zunächst selbst verantwortlich und kann den Schaden der Haftpflichtversicherung melden.
Kein Kostenrisiko: Sollten bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Kosten anfallen, die über der pauschalen Aufwandsentschädigung von 399,00 Euro im Jahr liegen, so können Vormünder auch einen höheren Betrag geltend machen, wenn sie ihre Aufwendungen einzeln nachweisen. Für die anwaltliche Beratung der Jugendlichen im Hinblick auf ihr Bleiberecht oder einen Asylantrag entstehen Anwaltskosten. Da die Jugendlichen jedoch in der Regel vermögenslos sind, erhalten sie für eine rechtliche Beratung „Beratungshilfe“ und für die Beschreitung des Rechtsweges „Prozesskostenhilfe“ (PKH). Dies gilt für alle Menschen, die unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. (PH)

Justizia am 13.05.2016 um 12:39 Uhr
Risiken zu wenig beleuchtet!

Auch hier werden zu wenig die rechtlichen Risiken beleuchtet. Auch die Kostensituation wird zu wenig analysiert - decken die Leistungen der Jugendhilfe die tatsächlich entstehenden Kosten der Pflegefamilie ab ? Beim Haftpflichtschutz eines minderjährigen Flüchtlings - dies ist eine Risikoerhöhung der Haftpflichtversicherung - was kostet dies zusätzlich ? Übernimmt dies das Jugendamt oder ein staatliche Stelle?
Sinnvoll wäre es, ein test-Spezialheft mit dem Thema Flüchtlingshilfe (ggf. kostenfrei als download) herauszugeben - anstatt dies in das monatliche Finanztest-Redaktionsprogramm zu übernehmen! Was hat VERBRAUCHERSCHUTZ mit Flüchtlingshilfe zu tun ??? Ist dies nun eine Gegenleistung zur staatlichen Förderung der Stiftung Warentest im Sinne der politischen Korrektheit???