Minderjäh­rige Flücht­linge Wie der Staat Pflegefamilien fördert

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Immer mehr Jugend­liche aus Krisen­gebieten leben in Pflegefamilien. Diese Form der Integration wird staatlich gefördert. Finanztest erklärt, welche Richt­linien für die Aufnahme von Kindern oder Jugend­lichen in Voll­zeit­pflege gelten, wie viel der Staat für Leistungen der Jugend­hilfe bezahlt und wer sich um die recht­lichen Angelegenheiten unbe­gleiteter minderjäh­riger Flücht­linge kümmert.

Mustafa hat ein neues Zuhause

„Es läuft einfacher als gedacht“, sagt Susanne Puhle. Die 50-Jährige aus Augs­burg ist seit einem halben Jahr Pflegemutter des 13-jährigen Mustafa Alokozay, der ohne Eltern aus dem Krisen­gebiet Afgha­nistan nach Deutsch­land flüchtete. Er hat ein neues Zuhause beim Ehepaar Puhle und seinen drei Kindern gefunden. „Hier geht es mir gut“, sagt der junge Afghane in fast perfektem Deutsch. Mustafa ist einer von rund 60 000 Minderjäh­rigen aus Ländern wie Afgha­nistan, Syrien, Irak oder Eritrea, die unbe­gleitet, also ohne Sorgeberechtigte, in Deutsch­land leben. Nach ihrer Ankunft kommen die Jugend­lichen zunächst in die Obhut eines städtischen Jugend­amts und werden dann auf Unterkünfte wie Wohn­gruppen verteilt.

Staat zahlt monatliches Pflegegeld

Um die Integration zu fördern, hat das Bundes­familien­ministerium das Programm „Menschen stärken Menschen“ aufgelegt. Für Minderjäh­rige sollen gezielt Pflegefamilien als Gast­familien gewonnen werden. Die Pflegefamilie hat in Deutsch­land eine lange Tradition. Jugend­ämter oder Träger der Jugend­hilfe vermitteln Kinder und Jugend­liche in schwierigen Lebens­situationen in interes­sierte Familien – für eine begrenzte Zeit oder dauer­haft bis zur Voll­jährigkeit. Für Unterbringung, Pflege und Erziehung kommt der Staat auf und zahlt ein monatliches Pflegegeld (Leistungen der Jugendhilfe).

Fürs Recht­liche ist ein Vormund zuständig

Pfle­geeltern entscheiden zwar in Alltags­dingen, etwa über Frei­zeit­gestaltung oder Arzt­besuche. Recht­lich vertreten sie die Jugend­lichen aber nicht. Für die Minderjäh­rigen ist entweder das Jugend­amt als Amts­vormund oder ein privater Vormund zuständig (Interview).

Noch sind die bürokratischen Hürden hoch

Der bürokratische Aufwand, Pflegefamilie zu werden, ist hoch. Das Jugend­amt prüft, ob jemand geeignet ist: Nur dann gibt es die Pfle­geerlaubnis (Bewerbung als Gastfamilie). Die Prüfung kann Monate dauern. Pflegemutter Susanne Puhle, die selbst in der Familien­arbeit tätig ist, findet: „Wenn sich mehr Familien engagieren sollen, muss der Prozess einfacher werden.“

Kennen­lernen beim Fußball­gucken

Die Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, fiel bei Puhles nicht von heute auf morgen. Pflege­vater und Bauingenieur Joachim Puhle hat länger über­legt: „Mir war klar, dass ich aus beruflichen Gründen wenig Zeit habe, mich intensiv zu kümmern.“ Doch nach einem ersten Kennen­lernen mit dem Fußball­fan Mustafa beim Bundes­liga-Fernsehgu­cken, sagten alle Mitglieder der Familie Ja. Auch Mustafa konnte sich das vorstellen, genauso wie seine Eltern in Afgha­nistan – sie stimmten zu. Im Alltag läuft es unkompliziert. Der Verzicht auf Schweine­fleisch mit Rück­sicht auf den musli­mischen Glauben ist für die Familie kein Problem. Kulturelle Unterschiede spielen dank Mustafas Offenheit keine große Rolle. „Ein Auto­ritäts­problem gibt es für mich als Frau nicht“, sagt die Pflegemutter.

Erster Schritt: Sprache lernen

Die Gespräche liefen zunächst auf Eng­lisch, weil Mustafa diese Fremd­sprache neben seiner Mutter­sprache Dari gut konnte. Mitt­lerweile sprechen alle miteinander Deutsch. Nicht immer läuft es so einfach mit der Verständigung. Pflege­vater Bernd Maack aus Wert­heim (Baden-Württem­berg) musste sich mit seinem 15-jährigen Pflegesohn aus Afgha­nistan zunächst über ein Über­setzungs­programm via Smartphone und Tablet-Computer unterhalten. Der Jugend­liche hatte keine Fremd­sprache gelernt. „Um den Sprach­erwerb voran­zutreiben, habe ich einen Privatlehrer engagiert“, sagt der Wert­heimer. Maack bewarb sich 2015 um einen minderjäh­rigen Flücht­ling beim Jugend­amt im Land­kreis Main-Tauber.

Geduld und Zeit mitbringen

Das Amt hat schon mehrere Jugend­liche in Familien vermittelt. Fazit von Diplom-Sozialpädagogin Sonja Schatt­mann: „Die Rück­meldungen zeigen, dass das Zusammenleben gut funk­tioniert.“ Wie in vielen Familien gibt es immer mal kleinere Auseinander­setzungen, etwa über die oft intensive Handy­nutzung oder übers Rauchen. Und: Nicht jeder Jugend­liche lässt sich von der Pflegemutter zum Arzt begleiten, je nachdem, wie streng religiös er mit dem isla­mischen Glauben aufgewachsen ist. Schatt­mann appelliert: „Pflegefamilien sollten Geduld und Zeit mitbringen.“

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Profilbild Stiftung_Warentest am 17.05.2016 um 14:35 Uhr
finanzielle Risiken für Vormünder

@justizia: Zur rechtlichen Vertretung: Die ehrenamtliche Vormundschaft umfasst die rechtliche Vertretung eines Minderjährigen, das heißt, ein Vormund haftet nicht für einen Jugendlichen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in der Regel über das Jugendamt haftpflichtversichert. Verursacht ein minderjähriger Flüchtling einen Schaden, ist er zunächst selbst verantwortlich und kann den Schaden der Haftpflichtversicherung melden.
Kein Kostenrisiko: Sollten bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Kosten anfallen, die über der pauschalen Aufwandsentschädigung von 399,00 Euro im Jahr liegen, so können Vormünder auch einen höheren Betrag geltend machen, wenn sie ihre Aufwendungen einzeln nachweisen. Für die anwaltliche Beratung der Jugendlichen im Hinblick auf ihr Bleiberecht oder einen Asylantrag entstehen Anwaltskosten. Da die Jugendlichen jedoch in der Regel vermögenslos sind, erhalten sie für eine rechtliche Beratung „Beratungshilfe“ und für die Beschreitung des Rechtsweges „Prozesskostenhilfe“ (PKH). Dies gilt für alle Menschen, die unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. (PH)

Justizia am 13.05.2016 um 12:39 Uhr
Risiken zu wenig beleuchtet!

Auch hier werden zu wenig die rechtlichen Risiken beleuchtet. Auch die Kostensituation wird zu wenig analysiert - decken die Leistungen der Jugendhilfe die tatsächlich entstehenden Kosten der Pflegefamilie ab ? Beim Haftpflichtschutz eines minderjährigen Flüchtlings - dies ist eine Risikoerhöhung der Haftpflichtversicherung - was kostet dies zusätzlich ? Übernimmt dies das Jugendamt oder ein staatliche Stelle?
Sinnvoll wäre es, ein test-Spezialheft mit dem Thema Flüchtlingshilfe (ggf. kostenfrei als download) herauszugeben - anstatt dies in das monatliche Finanztest-Redaktionsprogramm zu übernehmen! Was hat VERBRAUCHERSCHUTZ mit Flüchtlingshilfe zu tun ??? Ist dies nun eine Gegenleistung zur staatlichen Förderung der Stiftung Warentest im Sinne der politischen Korrektheit???