Wer die Bedienungsanleitung elektrischer Geräte nicht gründlich liest und beachtet, handelt grob fahrlässig und muss für Schäden trotz Hausratversicherung selbst aufkommen. Das ist die Quintessenz eines Urteils des Landgerichts Kleve. Eine Frau hatte ein Körnerkissen zum Erwärmen in die Mikrowelle gesteckt. Der Bezug fing Feuer und löste einen Brand aus. Die Hausratversicherung weigerte sich, für den Schaden zu zahlen. Die Frau klagte - und verlor. In der Bedienungsanleitung stand eine klare Warnung. Sie nicht zu beachten, sei grob fahrlässig, urteilten die Richter in Kleve und wiesen die Klage gegen die Versicherung ab. Allerdings: Andere Gerichte haben in anderen Fällen weniger streng entschieden.
Warnung in der Anleitung
Glück im Unglück: Das Feuer zerstörte die Mikrowelle, richtete aber sonst keine Schäden an. 750 Euro wollte die Frau von ihrer Hausratversicherung. Doch das Landgericht in Kleve erteilte ihre eine Abfuhr. Grund: Die Bedienungsanleitung der Mikrowelle enthielt eine eindeutige Warnung. Wörtlich hieß es dort: „Mit Körnern, Kirschkernen oder Gel gefüllte Kissen nicht im Mikrowellenherd erwärmen. Brandgefahr!“ Wer eine solche Warnung nicht liest oder wieder vergisst, handelt grob fahrlässig, argumentierten die Richter am Landgericht. Die Hausratversicherung müsse daher nicht zahlen.
Strenge Anforderungen
Die Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit sind hoch. Ein derart erhöhtes Maß an Verschulden liegt vor, wenn der Betroffene schon einfache und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und Regeln nicht beachtet hat, die jedermann einleuchten müssen. Danach erscheint das Urteil der Richter in Kleve streng. Andere Beispiele: Grob fahrlässig handelt, wer sich trotz großer Müdigkeit abends im Bett noch eine Zigarette anzündet (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22. August 2000, Aktenzeichen: 9 U 117/99) oder wer die Wohnung verlässt, ohne die Kerzen in einem ausgetrockneten Adventsgesteck zu löschen (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 17. Januar 2001, Aktenzeichen: 2 U 300/00).
Amtsrichter anderer Auffassung
Vor dem Amtsgericht Kleve hatte die Frau in erster Instanz noch recht bekommen. Nach Ansicht des Richters dort ist die Missachtung der Bedienungsanleitung zwar fahrlässig, ein grobes Verschulden liege allerdings nicht vor. Dass zur Erwärmung im Backofen vorgesehene Körnerkissen in der Mikrowelle brandgefährlich sind, sei auch nicht so naheliegend, dass sich der Klägerin die Gefahr hätte aufdrängen müssen, hatte der Amtsrichter entschieden. Auch der Bundesgerichtshof war in vielen anderen Fällen weniger streng als das Landgericht Kleve: Die Missachtung von Sicherheitsregeln ist nur dann grob fahrlässig, wenn die Kenntnis der Regeln nach dem Grad ihrer Verbreitung allgemein vorausgesetzt werden kann, hatte er bereits vor Jahren geurteilt (veröffentlich in der Zeitschrift Versicherungsrecht, Jahrgang 1977, Seite 465). Inwieweit die Missachtung von konkreten Sicherheitshinweisen in der Bedienungsanleitung für sich genommen eine grobe Fahrlässigkeit begründet, ist allerdings soweit erkennbar noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Rechtskraft ohne Revision
Pech für die Klägerin: Das Urteil ist rechtskräftig. Das Landgericht hat keine Revision zugelassen, weil die Sache nach Ansicht der Richter keine grundsätzliche Bedeutung hat. Außerdem seien die Gründe für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit einzelfallbezogen, so dass auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Revision rechtfertige. Glück für andere Betroffene: Das Urteil des Landgerichts gilt nur für den Einzelfall. Danach haben sie auch bei Missachtung von Warnungen in der Bedienungsanleitung im Einzelfall gute Chancen, Ersatz von der Versicherung zu bekommen.
Landgericht Kleve, Urteil vom 27. April 2007
Aktenzeichen: 5 S 48/06
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