
Vermieter dürfen Hunde und Katzen nicht generell verbieten. Pauschale Klauseln im Mietvertrag wie „Keine Hunde und Katzen“ sind unwirksam, weil sie auch Tiere verbieten, die zum Beispiel zur Therapie eines kranken Kindes gehalten werden, urteilte der Bundesgerichtshof. In dem aktuellen Fall ging es um einen Hund mit 20 Zentimetern Schulterhöhe (Az. VIII ZR 168/12).
Vermieter dürfen nach dem Urteil keine pauschalen Verbote mehr aussprechen. Sie dürfen aber weiterhin das Halten von Hunden oder Katzen von ihrer Zustimmung abhängig machen und müssen dann in jedem Einzelfall die Interessen aller Beteiligten abwägen, auch die der anderen Hausbewohner.
„Der Vermieter darf nicht willkürlich seine Zustimmung verweigern“, erklärt Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbunds und ergänzt ein Kriterium: „Die Größe des Hundes spielt auch eine Rolle.“