Hat der Mieter so stark geraucht, dass nach seinem Auszug Fenstergriffe, Rollladengurte und Gurtaufroller wegen Nikotinschäden ausgetauscht werden müssen, muss er die Kosten tragen (Amtsgericht Kandel, Az. 1 C 244/14).
Hat der Mieter so stark geraucht, dass nach seinem Auszug Fenstergriffe, Rollladengurte und Gurtaufroller wegen Nikotinschäden ausgetauscht werden müssen, muss er die Kosten tragen (Amtsgericht Kandel, Az. 1 C 244/14).