Mieter dürfen ihren Lebensgefährten einziehen lassen, auch wenn der Vermieter etwas dagegen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 371/02).
Zwar müssen Mieter um Erlaubnis fragen, wenn sie mit jemandem, der nicht Familienangehöriger ist, die Wohnung teilen wollen. Doch der Vermieter muss zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse am Zuzug hat. Der Wunsch, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu gründen, reicht aus. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, wenn der Zuzug unzumutbar ist, etwa weil Überbelegung droht.
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